Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) Erläuterungen für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen

05/03/2020 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Im Einvernehmen mit den Kantonen hat der Bund die Kriterien für Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig weniger als 1000 Personen aufhalten, festgelegt. Diese bleiben möglich, aber die Organisatoren müssen die Risiken zusammen mit den kantonalen Behörden bewerten, um zu bestimmen, welche Veranstaltungen stattfinden können und welche nicht. Unter 150 Teilnehmern ist eine solche Risikoabschätzung nicht erforderlich.


Am 28. Februar 2020 hat der Bundesrat angesichts der Entwicklung des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz beschlossen, die derzeit auf nationaler Ebene herrschende Situation im Sinne des Epidemiengesetzes als «besondere Situation» einzustufen. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, Veranstaltungen, an denen mehr als 1000 Personen gleichzeitig teilnehmen, schweizweit zu verbieten. Dieses Verbot trat sofort in Kraft und gilt bis mindestens zum 15. März.


Für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen hat der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen die Kriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Grundsätzlich bleiben Veranstaltungen unter 1000 Personen möglich. Die Veranstalter müssen jedoch zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, um festzulegen, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht. Unter 150 Teilnehmern ist eine solche Risikoabschätzung nicht erforderlich.


Die Organisatoren von Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmer im Wallis müssen ein Online-Formular unter folgender Internetadresse ausfüllen: kwro.ch/veranstaltung. Anschließend wird eine Bewertung durchgeführt, um den Organisatoren Hinweise zu geben, ob die Veranstaltung beibehalten werden soll oder nicht.


Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 150 Personen, die sich trotzdem beraten lassen möchten, können eine E-Mail an info.manifestation@ocvs.ch senden.


In allen Fällen soll gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) von der Teilnahme an einer Veranstaltung abgeraten werden. An der Veranstaltung soll eine aktive Information der Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene erfolgen. Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen zudem aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen bzw. zu verlassen.


Link zu den von Bund und Kantonen definierten Kriterien