Medienmitteilung

28/02/2020 | Staatsrat

Der Walliser Staatsrat hat den Beschluss des Bundesrates zur Kenntnis genommen, alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen auf Schweizer Gebiet, an denen mehr als 1000 Personen teilnehmen, aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus zu verbieten. Der Kanton weist die Gemeinden und Veranstalter an, dieses Verbot strikt einzuhalten.

Zurzeit sind im Wallis keine Coronavirusfälle festgestellt worden. Die bisher durchgeführten Tests waren negativ.

Angesichts der Entwicklung des Virus in der Schweiz hat der Bund beschlossen, die gegenwärtige Situation auf nationaler Ebene im Sinne des Epidemiegesetzes als «besondere Situation» einzustufen. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, Veranstaltungen, an denen sich mehr als 1000 Personen aufhalten, zu verbieten. Dieses Verbot gilt ab sofort bis mindestens 15. März.

Der Staat Wallis weist die Gemeinden und Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern an, dieses Verbot strikt einzuhalten.

Es ist zu beachten, dass dieses Verbot für öffentliche und private Veranstaltungen einschliesslich Sportveranstaltungen oder Messen gilt, nicht aber für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, den Besuch von Schulen oder Arbeitsplätzen mit vielen Büros und Angestellten. In diesen Situationen gelten die allgemeinen Präventionsrichtlinien:

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmässig mit Wasser und Seife oder Handdesinfektionsmittel.
  • Husten und Niesen Sie in ein Papiertaschentuch.
  • Entsorgen Sie das Papiertaschentuch nach dem Gebrauch in einem Mülleimer und waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife oder Handdesinfektionsmittel.
  • Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht, husten und niesen Sie in die Ellenbogenbeuge.