Medienmitteilung

4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG)

28/03/2011 | Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit


(IVS).- Die Schweizer Bevölkerung nahm am 26. September 2010 die vierte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) an und der Bundesrat verabschiedete am 11. März 2011 die Revision der diesbezüglichen Verordnung (AVIV). Die neuen Regelungen treten am 1. April 2011 in Kraft. Im Wallis sind 600 bis 700 Personen direkt von dieser Revision betroffen.

 

Für die meisten Arbeitslosen ändert sich mit der vierten AVIG-Revision nicht viel. Tatsächlich ändert diese Revision nicht das Ziel der Arbeitslosenversicherung: weiterhin angemessene Kompensationsleistungen oder eine zumutbare Entschädigung im Falle von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz des Arbeitgebers zu garantieren. Sie war jedoch wegen des heutigen Ungleichgewichts der Arbeitslosenversicherung notwendig. Es geht somit auch darum, das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und den Schuldenberg abzubauen.

 

Kein Walliser wird seinem Schicksal überlassen!

 

Aufgrund dieser Veränderungen mussten die Mittel auf jene Versicherten konzentriert werden, deren Leistungen am meisten in Gefahr sind. Es handelt sich im Allgemeinen vor allem um Personen, deren Beitragsdauer nun ungenügend ist oder die eine Kürzung der Entschädigungsdauer erleiden. Auch die Jugendlichen gehören zu einer von dieser Revision besonders betroffenen Gruppe.

 

Nach einer klaren Bestimmung der Bedürfnisse sowie der betroffenen Gruppen schuf die kantonale Arbeitsmarktbehörde in enger Zusammenarbeit mit allen eingebundenen Partnern Hilfsmittel, um die Auswirkungen dieser Revision so gering als möglich zu halten. Für eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung verfügt sie somit über Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Spezialmassnahmen (Ausbildungszuschüsse, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Einarbeitungszuschüsse, usw.), aber auch über finanzielle Mittel, um die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern.

 

Durch ihr Engagement garantieren die Mitarbeitenden der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit - insbesondere die Verantwortlichen von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) sowie die Personalberatenden der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) – mit Hilfe von allen anderen Institutionen, die sich mit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beschäftigen, den betroffenen Personen eine angemessene Unterstützung.

 

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