Medienmitteilung

Beteiligungen des Staates – Neues Gesetz

25/03/2011 | Rechtsdienst für Finanzen und Personal


(IVS).- Der Grosse Rat hat am 17. März 2011 dem neuen Gesetz über die Beteiligung des Staates an juristischen Personen und anderen Einrichtungen mit sehr grosser Mehrheit zugestimmt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Steuerung der aktuellen Beteiligungen zu verbessern und zu verstärken in Sinne einer grösseren Effizienz, einer verstärkten Dynamik und einer gesteigerten Transparenz.

 

Angesichts des lückenhaften Charakters der aktuell bestehenden Bestimmungen  und der gestiegenen Wichtigkeit, welche die Frage der Beteiligungen des Staates an juristischen Personen in letzter Zeit erhalten hat, erweist sich ein neues Gesetz als notwendig.

 

Die neuen Bestimmungen weisen einen bahnbrechenden und ambitiösen Charakter auf. Sie sind nicht nur auf juristische Personen anwendbar sondern auch auf andere Einrichtungen, an denen der Staat beteiligt ist, denen aber keine Rechtspersönlichkeit zukommt.

 

Folgendes sind die wesentlichen Elemente des neuen Gesetzes:

 

§           Bestimmung der Bedingungen für Erwerb und Veräusserung von Beteiligungen

 

§           Festlegung der strategischen und finanziellen Ziele

 

§           Reglementierung der Vertretung des Staates in den Organen

 

§           Beobachtung der Beteiligungen

 

Darüber hinaus sieht der neue Text Massnahmen zur Vereinfachung und Verbesserung der Ausübung der Oberaufsicht durch den Grossen Rat vor.

 

Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist – unter Vorbehalt eines allfälligen fakultativen Referendums – auf den 1. Januar 2012 vorgesehen.