Medienmitteilung

Trockenheit im Wallis

25/03/2011 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft


Erhöhte Waldbrandgefahr

(IVS).- Die geringen Niederschläge seit Anfang Jahr und die in letzter Zeit steigenden Temperaturen haben zu einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr geführt. Vor allem in tieferen, schneefreien Lagen zwischen Martinach und Siders ist die Waldbrandgefahr erheblich. Entlang von Strassen- und Wegböschung sowie an Waldränder und Hecken können vertrocknete Gräser und Stauden vorhanden sein, die bei schönem Wetter leicht in Brand geraten können.

Aufgrund der Wetterprognosen für die nächsten Tage ist mit keinen nennenswerten Niederschlägen zu rechnen. Sollte zudem der Föhnwind weiter aufkommen, würde die Waldbrandgefahr im Wallis zusätzlich ansteigen.

 

Waldbrände sind gefährlich für Mensch und Tier und können Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz jede Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

 

Grosse Wachsamkeit ist wichtig

                                                              

Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an dazu ausgeschiedenen und von den Gemeinden bezeichneten, gefahrlosen Stellen entfacht werden. (z.B. Grill- und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam und weisen darauf hin, dass wer einen Waldbrand bemerkt, sofort Alarm zu geben hat und die Feuermeldestelle Tel. 118 benachrichtigt.

 

Verbrennen von Abfällen ist das ganze Jahr verboten

                                                              

Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr. Falls die Waldbrandgefahr weiter zunehmen sollte, kann der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt ein Feuerverbot erlassen. Die Gemeinden sind auf ihrem Territorium und gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen.

 

 

 

Aktuelle Situation (neuer Link): www.vs.ch/waldbrandgefahr

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