Medienmitteilung

Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen

24/03/2011 | Dienststelle für Gesundheitswesen


Revision des Gesetzes wird angenommen

(IVS).- Der Grosse Rat hat letzte Woche die vom Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit vorgeschlagene Revision des Gesetzes über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) mit grosser Mehrheit verabschiedet. Mit 94 gegen 29 Stimmen bei 5 Enthaltungen haben die Walliser Parlamentarierinnen und Parlamentarier erkannt, wie wichtig es im Bereich der Spitalfinanzierung ist, die kantonale Gesetzgebung zügig an die bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Der Kanton Wallis ist damit einer der ersten Kantone, welcher sein kantonales KVG- Anwendungsgesetz abgeändert hat. Das Walliser Gesetz über die neue Spitalfinanzierung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Mit der Annahme des GKAI kann der vom Bund vorgegebene Zeitplan eingehalten und die kantonale Gesetzgebung den neuen KVG-Bestimmungen über die Spitalfinanzierung angepasst werden. Diese treten am 1. Januar 2012 in Kraft und haben einen vermehrten Wettbewerb zwischen den schweizerischen Spitälern zur Folge. Des Weiteren wird ein neues Leistungsabrechnungssystem (SwissDRG) eingeführt, welche die Investitionen mitberücksichtigt. Die Kantone werden bei der Planung verpflichtet sein, die vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien anzuwenden.

Die Walliser Spitäler können sich dank der Annahme des GKAI auf diese Änderungen vorbereiten.

Qualitativ hochstehende Pflege in allen Regionen des Kantons

Die Regierung und das Parlament sehen mit dem angenommenen Gesetz ihren Willen bestätigt, ein «Spital Wallis» zu unterstützen, welches den Patientinnen und Patienten von Gletsch bis St. Gingolph in allen Regionen des Kantons hochstehende Pflege sichert. In den drei Gesundheitsregionen werden die stationäre Grund- und Akutpflege sowie die stationäre Rehabilitation garantiert. Es schafft gute Voraussetzungen, damit sich das Pflegepersonal Tag für Tag optimal um die Patientinnen und Patienten kümmern kann.

Das GKAI stellt die öffentlichen und privaten Spitäler gleich und entspricht damit dem eigentlichen Geist des KVG. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Aus „Gesundheitsnetz Wallis“ wird „Spital Wallis“

Für das GNW führt das revidierte GKAI ausser dem neuen Namen „Spital Wallis“ nicht zu grossen Änderungen. Sollten sich aus den Empfehlungen des laufenden Audits allfällige Änderungen der Struktur des GNW ergeben, werden diese Gegenstand einer weiteren gesetzlichen Reform sein.

Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Revision mit grosser Mehrheit angenommen und damit erkannt, dass es zum heutigen Zeitpunkt wichtig ist, die kantonale Gesetzgebung rasch dem Bundesrecht anzupassen. Das Parlament hat die Regierung darin unterstützt, eine attraktive Gesundheitspolitik zu tragbaren Kosten weiterzuführen, welche das Wallis ins Spitzenfeld der Kantone mit den tiefsten Krankenkassenprämien führte.

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