Medienmitteilung

Rauchverbot: erste Betriebe sanktioniert

17/03/2011 | Dienststelle für Gesundheitswesen


(IVS).- Im Wallis ist das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen seit dem 1. Juli 2009 verboten. Trotz diesem seit dem 1. Mai 2010 auch schweizweit geltenden Verbot verstossen einige Walliser Betriebe regelmässig dagegen. Um die Gesetzgebung durchzusetzen und die Bevölkerung vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen, hat der Staatsrat bis heute vier Betriebe bestraft. Andere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Der Staatsrat begrüsst den Leitfaden „Die Bevölkerung vor Passivrauchen schützen“, der von der Konsultativkommission „Passivrauchen“ herausgegeben wird. Der Leitfaden bietet praktische Hilfe und erleichtert die Anwendung der Gesetzestexte.

Der Staatsrat bedauert, dass sich einige Betriebe nicht an die Regeln für den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen halten. Er hat erste Sanktionen gegen vier Betriebsinhaber ausgesprochen, welche trotz wiederholter Kontrollen und Mahnungen entweder das Rauchverbot oder das Bedienverbot in den Raucherräumen verletzt haben. Die Busse beträgt 500 Franken, zusätzlich müssen die administrativen Kosten übernommen werden.

Das Rauchverbot in den öffentlichen Räumen ist notwendig, um die Bevölkerung vor den schädlichen Einflüssen des Passivrauchens zu schützen. Die in der Bevölkerung durchgeführten Umfragen zeigen, dass eine grosse Mehrheit rauchfreie öffentliche Räume wünscht und schätzt.

Leitfaden „Die Bevölkerung vor Passivrauchen schützen“

Die verschiedenen Gesetze können zu Unklarheiten führen. Darf bei einer privaten Familienfeier geraucht werden? Wie viele m2 darf ein Raucherraum umfassen? Wie sieht es mit Werbeplakaten aus? An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Diese und weitere Fragen werden im Leitfaden beantwortet und die im Wallis geltende Gesetzgebung auf leicht verständliche Art und Weise vorgestellt. Der Leitfaden erklärt wo und wann das Rauchverbot gilt, zeigt auf, wie ein Raucherraum aussehen soll und welche Regeln darin gelten. Daneben wird das Tabakwerbeverbot erklärt. Zudem sind die wichtigsten Kontaktstellen aufgeführt.

Der Leitfaden wurde von Casal illustriert, erscheint auf deutsch und französisch und kann unter www.vs.ch/gesundheit herunter geladen werden. Er wurde an die Walliser Hotels und Restaurants, an die Gemeindeverwaltungen, an die Abgeordneten und Suppleanten des Grossen Rats sowie die Tourismusbüros und Fremdenverkehrsvereine verteilt.

Der Staatsrat hofft, mit der Broschüre die Betriebsinhaber und Gäste zu sensibilisieren, wie wichtig der Schutz vor Passivrauch für die öffentliche Gesundheit ist.

 

 

 

 

 

 

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Broschüre