Medienmitteilung

Wintersperre kantonale Strassen

23/02/2011 | Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau


(IVS).- Betreffend Wintersperre von kantonalen Strassen wurde zwischen dem Kanton und den Opponeten eine Einigung gefunden. Ein neues spezifisches der Strassengesetzgebung konformes Signalisationskonzept wurde angenommen.

 

Die Anzeige im Amtsblatt vom Freitag, den 12. Februar 2010 für das Anbringen einer Verbotstafel für Fussgänger (SSV 2.15) in  Bourg-St-Bernard und in Ferret gab beim Staatsrat zu verschiedenen Beschwerden Anlass.

 

Ferner, haben das Hospiz vom Grossen St-Bernard, die Gemeinden von Bourg-St-Pierre, Orsières, Monthey und Troistorrents sowie die Destination Verbier/St-Bernard beim Kantonsgericht gegen den am 19. November 2010 veröffentlichten Staatsratsentscheid betreffend die Sperrung von verschiedenen kantonalen Strassen und Wegen was die Fussgänger, Skifahrer oder andere Benützer von Langsamverkehr betrifft Beschwerde eingereicht.

 

In seiner Sitzung vom 23. Februar 2011 hat der Staatsrat einen Entscheid getroffen, welcher es ermöglicht, der Gesamtheit dieser Verfahren mit dem Einverständnis und Befriedigung aller Parteien ein Ende zu setzen. Gemäss diesem Entscheid wurde ein neues spezifisches der Strassengesetzgebung konformes Signalisationskonzept angenommen. Es wurden auch die Richtlinien der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) berücksichtigt. Das Einverständnis der kantonalen Kommission für Strassensignalisation (KKS) bleibt jedoch im Rahmen deren Kompetenzen vorbehalten.

 

Diese neue Signalisation wird in vier Sprachen ausgestellt. Die Möglichkeit, diese Tafel auf anderen Strassen anzubringen, muss von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der örtlichen Eigenschaften überprüft werden.  

 

Die ursprünglich vorgesehenen Fussgängerverbotstafeln (SSV 2.15) auf den Strassen des Grossen-St-Bernard (H21) und Clou-Ferret (KS 96) werden nicht angebracht. Ferner hat der Staatsrat die Dienstelle für Strassen- und Flussbau (DSFB) beauftragt, den Wortlaut des Entscheids für nächsten Winter zu überprüfen.

 

Aufgrund dieser Grundlage wurden alle hinterlegten Rekurse zurückgezogen oder klassiert.

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