Medienmitteilung

Zentrum La Castalie: Neue Rechtsform vorgeschlagen

21/02/2011 | Dienststelle für Gesundheitswesen
(IVS).- In seiner Sitzung vom 16. Februar 2011 hat der Staatsrat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen angenommen. Damit soll La Castalie eine neue Rechtsform erhalten und zur selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt werden. Dieser Gesetzesentwurf wird dem Grossen Rat anlässlich der kommenden Maisession unterbreitet.

Das Medizinisch-Pädagogische Zentrum La Castalie wurde 1972 für die Aufnahme von geistig behinderten Kindern und Jugendlichen eröffnet. Gegenwärtig, werden 236 Schüler und Pensionäre betreut, wobei 69 % der Betreuten Erwachsene und 31 % Kinder und Jugendliche sind. Eine der wichtigsten Eigenschaften der Institution ist ihr Auftrag im Dienste der Öffentlichkeit, wodurch sie den schwerstbehinderten Personen im Kanton dank einer qualitativ hoch stehenden Struktur und fachlich bestens geschultem Personal eine individuell angepasste Betreuung bieten kann.

 

Von ihrer Rechtsform her ist La Castalie gegenwärtig eine kantonale Anstalt im Sinn von Artikel 3 des Reglements über die Organisation der Kantonsverwaltung vom 15. Januar 1997. Auch wenn diese Institution in den vergangenen vier Jahrzehnten allen Herausforderungen gewachsen war, stösst deren Rechtsform doch an ihre Grenzen. Angesichts der Spezifität ihrer Aufgabe nimmt La Castalie innerhalb der Kantonsverwaltung eine besondere Stellung ein. Weil es sich gleichzeitig um einen Verwaltungsdienst, ein Schulinstitut und eine soziale Institution handelt, hat La Castalie es mit verschiedenen Verwaltungsstrukturen zu tun.

 

Überdies wurden Finanzierung und Kontrolle bis zum 1. Januar 2008 zu einem grossen Teil vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sichergestellt. Seit diesem Datum kommt La Castalie nicht mehr in den Genuss dieser Beiträge und wird nun hauptsächlich über die Dienststelle für Sozialwesen und das Amt für Sonderschulwesen finanziert. Aus diesem Grund haben der Staatsrat und das Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die Zweckmässigkeit einer Änderung der Rechtsform von La Castalie geprüft hat.

 

Diese Arbeitsgruppe schlägt nun in ihren Schlussfolgerungen vor, La Castalie in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln, damit La Castalie mit den anderen Institutionen derselben Art gleichgestellt wird.

 

Diese Änderung der Rechtsform bestätigt die Aufgabe von La Castalie, die weiterhin in der Betreuung von geistig und mehrfach behinderten Personen besteht, unabhängig der Schwere ihrer Behinderung. Zudem wird diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen haben und für das Personal ohne bedeutende Folgen vonstatten gehen.

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