Medienmitteilung

Eisenbahnachse Lausanne – Brig

08/02/2011
(IVS).- Das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur vom 20. März 2009 sieht Massnahmen zur Beschleunigung und zur Erhöhung der Rendite auf der SBB-Linie Lausanne – Brig - Iselle vor. Aufgrund der ungenügenden Finanzierung sehen aber die eidgenössischen Ämter diese Verbesserungen erst im Zeithorizont 2025 vor. Um dieses Geschäft zu beschleunigen, will der Kanton Wallis in Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt Studien vorfinanzieren, deren Kosten auf 3 Millionen Franken geschätzt werden. Der Kanton Wallis hat im November 2010 der Regierung des Kantons Waadt einen Vorschlag für eine Rahmenvereinbarung unterbreitet, der die Vorfinanzierung zusammen mit den SBB und dem Bundesamt für Verkehr sichern soll.

Das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG), in Kraft seit Ende 2009, schlägt innovative Vorgehensweisen vor, um die Eisenbahnen zu modernisieren und zu entwickeln. Seine Umsetzung ist im Rahmen der „zukünftigen Entwicklung der Eisenbahn-infrastruktur“ (ZEB) vorgesehen.

Der Artikel 4, Absatz 1 des ZEBG sieht unter anderem Massnahmen zur Beschleunigung und zur Erhöhung der Rendite auf der SBB-Linie Lausanne – Brig - Iselle vor. Gemäss Informationen der betroffenen Bundesämter ist die Umsetzung dieser Massnahmen für den Zeithorizont 2025 vorgesehen.

Der Kanton Wallis beurteilt die Eisenbahnentwicklung zwischen Lausanne und Brig als vorrangig wie auch die Fertigstellung der Lötschberg-Achse – Simplon bis nach Italien. Er wünscht eine sofortige Lancierung dieses Dossiers bezüglich der Verbesserung der internationalen Simplonlinie zwischen Lausanne und Brig.

Der Artikel 12, Absatz 3a des ZEBG gibt den Kantonen die Gelegenheit, Studien und/oder die Realisierung von Massnahmen, die durch die Bundeskammern beschlossen wurden, vorzufinanzieren. Der Kanton Wallis hat Anfang 2010 seinen Willen geäussert, zumindest die Studien der Massnahmen zur Beschleunigung und zur Erhöhung der Rentabilität der Linie Lausanne – Brig – Iselle in Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt vorzufinanzieren.

Die Regierungen der Kantone Waadt und Wallis haben sich im April 2010 getroffen. Sie haben da als Schwerpunkt den Willen zur Zusammenarbeit für die Verbesserung der Betriebsbedingungen der Simplonlinie geäussert. 

Im November 2010 hat die Walliser Regierung dem Staatsrat des Kantons Waadt verschiedene Elemente übermittelt, die das Interesse der zwei Kantone aufzeigt, so rasch als möglich zu erwägende Überlegungen und Projekte auf der Achse Lausanne – Brig – Iselle zu initiieren. Ein Entwurf einer Leistungsvereinbarung bezüglich der Entwicklung des Angebotes und der Infrastrukturen auf dieser Linie, die zusammen mit dem BAV und den SBB ausgearbeitet wurde, ist im November 2010 unterbreitet worden.

Die finanziellen Folgen dieser Vorfinanzierungen werden mässig sein, da die beiden Kantone vorgeschlagen haben, sich in einer ersten Phase auf die Vorfinanzierung von Studien zu beschränken. Im Zuge der Ausarbeitung des ZEBG hat das BAV die Kosten der Arbeiten auf der Linie Lausanne – Brig – Iselle grob auf einen Kostenrahmen von 50 Millionen Franken veranschlagt (Basis 2007). Der geschätzte Betrag zur Realisierung der Studien, der später durch den Bund zurückbezahlt wird, beläuft sich auf drei Millionen Franken (6 % des Betrages der Arbeiten). Zirka 1.8 bis 2 Millionen Franken dieses Anteils betreffen Projekte auf Walliser Territorium. Der Rest betrifft Projekte auf Waadländer Boden.

Sobald die Studien realisiert sind, wird es den Partnern möglich sein, die Vereinbarungen betreffend  die abgestufte Realisierung der verschiedenen nötigen Arbeiten abzuschliessen.

 

 

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