Medienmitteilung

Trockenheit im Wallis: erhöhte Waldbrandgefahr

18/02/2011 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft
(IVS).- Die geringen Niederschläge seit Anfang Jahr und die in letzter Zeit steigenden Temperaturen mit dem Föhnwind, haben vor allem im Ober- und Zentralwallis in tieferen, schneefreien Lagen zu einer Erhöhung der Waldbrandgefahr geführt. Entlang von Strassen- und Wegböschung sowie an Waldränder und Hecken können vertrocknete Gräser und Stauden vorhanden sein, die bei schönem Wetter leicht in Brand geraten können. Aufgrund der Wetterprognosen für die nächsten Tage ist zudem mit keinen nennenswerten Niederschlägen zu rechnen. Sollte zudem der Föhnwind weiter aufkommen, würde die Waldbrandgefahr im Wallis zusätzlich ansteigen.

Waldbrände sind gefährlich für Mensch und Tier und können Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz jede Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

 

Grosse Wachsamkeit ist wichtig

           

Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an dazu ausgeschiedenen und von den Gemeinden bezeichneten, gefahrlosen Stellen entfacht werden (z.B. Grill- und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht  werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam und weisen darauf hin, dass wer einen Waldbrand bemerkt, sofort Alarm zu geben hat und die Feuermeldestelle Tel. 118 benachrichtigt.

 

Verbrennen von Abfällen ist das ganze Jahr verboten

           

Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr. Falls die Waldbrandgefahr weiter zunehmen sollte, kann der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt ein Feuerverbot erlassen. Die Gemeinden sind auf ihrem Territorium und gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen

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