Medienmitteilung

Verteilung des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank

21/01/2011 | Kantonale Finanzverwaltung
Im Rahmen ihrer Sitzung vom Donnerstag, den 20. Januar 2011, in Genf haben die kantonalen Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz eingehend über die Ankündigung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) beraten, ab dem kommenden Jahr auf die Gewinnausschüttung zu verzichten. Für die Finanzminister ist es verfrüht, eine Überarbeitung der Vereinbarung zwischen der Nationalbank, dem Bund und den Kantonen ins Auge zu fassen. Sie fordern weitere Präzisierungen.

Die Nationalbank ist ein wichtiges Instrument der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Ihre Tätigkeit wie auch die Unabhängigkeit ihrer Entscheide sind von grösster Wichtigkeit und dürfen nicht infrage gestellt werden. Die beachtlichen Mittel, welche die Nationalbank zur Erfüllung ihres Auftrags eingesetzt hat, haben im Geschäftsjahr 2010 zu hohen Verlusten geführt. Die Konferenz nimmt die diesbezügliche Ankündigung der SNB vom vergangenen 14. Januar zur Kenntnis. Sie fragt sich jedoch, ob die Schlussfolgerungen, insbesondere bezüglich Gewinnausschüttung an Bund und Kantone, nicht übereilt gezogen wurden.

 

Die Schweizerische Nationalbank ist in erster Linie ein Instrument der Kantone, welche der SNB die Kompetenz zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten übertragen haben. Zum Zeitpunkt der Schaffung dieses Instituts wurde beschlossen, dass der Gewinn, der die gesetzlich festgelegte Dividende übersteigt, Gegenstand von Rückstellungen bilden soll, um eine konstante Verteilung an die Kantone und an den Bund zu gewährleisten. Folglich kommen Bund und Kantone seit mehreren Jahren in den Genuss einer umfangreichen Gewinnausschüttung, welche teilweise dem Gewinn aus den Goldverkäufen zu verdanken ist. Die Gewinnverteilung ergibt sich aus der Anwendung der Gesetzgebung und einer Vereinbarung zwischen der Nationalbank und dem Eidgenössischen Finanzdepartement. Die Kantone sind auf diese wichtige Einnahmequelle angewiesen.

 

Die Ankündigung eines möglichen Verzichts auf die Gewinnausschüttung hat die Finanzdirektoren der Kantone der lateinischen Schweiz überrascht, auch wenn sich diese bereits seit mehreren Monaten der möglichen Konsequenzen der Massnahmen der Nationalbank zur Stützung des Schweizerfrankens bewusst waren.

 

Trotz der ausserordentlichen Weltwirtschaftslage und der äusserst wichtigen Aufgaben der Nationalbank sind die Finanzdirektoren der Kantone der lateinischen Schweiz der Ansicht, dass die Bedingungen für einen Verzicht auf die Gewinnausschüttung nicht gegeben sind.

 

Der Wechselkurs ist konstanten Schwankungen unterworfen. Die umfangreichen Währungsreserven können sehr rasch Verluste, aber auch Gewinne zur Folge haben. Es ist daher durchaus denkbar, dass sich der Wert der Devisenanlagen im Laufe des Jahres 2011 positiv entwickeln wird.


Die Rechnung der SNB umfasst im Übrigen die Bildung, respektive die Auflösung verschiedener Rückstellungen (Rückstellungen für Währungsreserven, Zuweisung an die Ausschüttungsreserve usw.). Die Kantone fordern von der Nationalbank Präzisierungen zu den buchhalterischen Entscheiden, die im Rahmen der Erstellung der – noch provisorischen – Rechnung 2010 gefällt worden sind.

 

Die kantonalen Finanzdirektoren werden diese Fragen am kommenden 28. Januar zusammen mit Philipp Hildebrand, Präsident des SNB-Direktoriums erörtern. Es scheint zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, eine Einschränkung der Gewinnausschüttung der Nationalbank an Bund und Kantone ins Auge zu fassen. Die Kantone der lateinischen Schweiz werden die Entwicklung der Situation aufmerksam verfolgen. Sie fordern an den Beratungen, die zwischen der Nationalbank und dem Eidgenössischen Finanzdepartement stattfinden werden, vollumfänglich beteiligt zu werden.

 

 

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