Medienmitteilung

Interkantonale Vereinbarung der Kantonschemiker und Kantonstierärzte

21/01/2011 | Kantonale Finanzverwaltung


Die sechs Westschweizer Kantone haben Ende 2010 eine Vereinbarung abgeschlossen, mit der die Basis für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie im Veterinärwesen gelegt wird. Diese Zusammenarbeit gewährleistet eine optimale Nutzung der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, die den Westschweizer Kantonschemikern und -tierärzten zur Verfügung stehen. So wird im betreffenden Gebiet ein besserer Schutz der Konsumenten und der Tiere ermöglicht.

Die von den Staatsräten der Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt unterzeichnete Vereinbarung erlaubt es allen Westschweizer Verwaltungsstellen, denen die Kantonschemiker und -tierärzte angehören, ihre Tätigkeiten zu koordinieren. Die Vereinbarungskantone beabsichtigen, ein eigentliches Netzwerk zu entwickeln, das auf den sich ergänzenden Rollen, dem Leistungsaustausch und der gemeinsamen Nutzung von Fachkenntnissen und Infrastrukturen beruht.

 

Die sofort in Kraft tretende Interkantonale Vereinbarung betrifft namentlich folgende Bereiche: Laboruntersuchungen in den Bereichen Chemie, Molekularbiologie und Veterinärmedizin; Planung und Durchführung der jährlichen Kampagnen zur Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände; Vereinheitlichung der Praktiken zur Inspektion von Lebensmittelbetrieben (Lebensmittelindustrie, öffentliche Gaststätten …); Umsetzung eines gemeinsamen elektronischen Verwaltungssystems zur Verwaltung der Labor- und Inspektionstätigkeiten im Bereich der Lebensmittelsicherheit; Tierseuchen- sowie Hundepolizei.

 

Die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Jura arbeiten im Bereich der Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände bereits seit mehreren Jahren eng zusammen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird diese Zusammenarbeit auf das Veterinärwesen und auf alle Westschweizer Kantone ausgedehnt. Die Vereinbarung bietet ausserdem neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit, da sie die Lebensmittelinspektoren und -kontrolleure sowie die Amtstierärzte dazu befugt, bei Bedarf ausserhalb des Kantons zu handeln.

 

Neben einer verbesserten Koordination und vielfältigeren Kontrollen vermag eine solche Zusammenarbeit die Wirkung der Kontrollen zu stärken, und zwar dank einer Harmonisierung der technischen und administrativen Praktiken. Darüber hinaus bietet sie Zugang zu Kompetenzen, die nicht in jedem Kanton entwickelt werden könnten. Mit der Möglichkeit, bei besonderen Krisen im Fall von Tierseuchen oder anderen Fragen des Veterinärwesens (Tierschutz, Tierarzneimittel, öffentliche Sicherheit in Zusammenhang mit Hunden) gemeinsam interkantonale Lösungen zu finden, verspricht sie auch Effizienz- und damit finanzielle Gewinne.

 

Medienmitteilung

Interkantonale Vereinbarung

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