Medienmitteilung

Überflutungsgefahrenzonen der Rhone

10/06/2011 | Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau


(IVS).-  Der Staat Wallis legt, in Anwendung des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau von 2007, die Überflutungsgefahrenzonen sowie die in solchen Zonen geltenden Bauvorschriften öffentlich auf. Damit sollen die von der Gefahrensituation betroffene Bevölkerung informiert und Neubauten zum Schutz von Personen und Gütern reglementiert werden.

 

Die Überflutungsgefahrenzonen der Rhone

Die Überflutungsgefahrenzonen der Rhone geben die Gefahrensituation in der Talebene bei einem Rhonehochwasser wieder - von Gletsch bis zum Genfersee. Dabei werden die aus vergangenen Hochwassern gewonnenen Erkenntnisse und die Geländebeschaffenheit der Rhoneebene berücksichtigt. Die erhebliche Gefährdung ist rot eingezeichnet, die mittlere blau und die geringe gelb. Über 11'000 ha der Ebene liegen in der Gefahrenzone. Von besonderem Interesse sind die 1'055 ha Bauzone, die sich in einer Zone mit erheblicher Gefährdung (rot) befinden und somit, nach den üblicherweise im Naturgefahrenbereich geltenden Massstäben, potentiell nicht bebaubar sind. Von dieser extrem weit reichenden Gefahrensituation sind an die 100'000 in der Ebene lebende Personen und Sachwerte von über 10 Milliarden Franken betroffen. Die Gefährdung ergibt sich aus dem Hochwasserpegel der Rhone, der durchschnittlich vier Meter über der Ebene liegt, und dem damit verbundenen Risiko eines Bruchs oder einer Überflutung des Dammes.

Das neue Gefahrenklassierungsmodell

Der Kanton hat eine Erweiterung des herkömmlichen Gefahrenklassierungs­modells entwickelt, welches vom zuständigen Bundesamt technisch validiert und vom Staatsrat genehmigt worden ist. In diesem Modell wird der zeitliche Verlauf eines Rhone-Hochwasser berücksichtigt, wodurch das Bauen in Zonen mit erheblicher Gefährdung, als Ausnahme vom generellen Bauverbot, unter bestimmten Bedingungen möglich wird.

Die Bauvorschriften

Die Bauvorschriften für Zonen mit erheblicher Gefährdung durch die Rhone konnten somit für bestimmte Gebiete und unter bestimmten Bedingungen gelockert werden.

Die Planung zur Sicherung der Ebene

Die Sicherung der Ebene durch die 3. Korrektion ist im Gange. Ziel der 3. Rhonekorrektion ist die Aufhebung der drei Gefahrenstufen (erhebliche, mittlere, geringe Gefährdung) und die Begrenzung der Gebiete mit Restgefährdung. Die weitere Planung der Sicherungsarbeiten in der Ebene kann festgelegt werden, sobald das Generelle Projekt einmal genehmigt worden ist.

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