Medienmitteilung

Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

09/06/2011 | Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung


Das neue Vormundschaftsrecht, genannt das Neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Nach 16 Jahren  Vorbereitungsarbeiten haben National- und Ständerat der entsprechenden Revision des Zivilgesetzes im Dezember 2008 zugestimmt. Der Grosse Rat nahm die Botschaft im Februar 2009 an.

Diese wichtige Reform bringt bedeutende Veränderungen für die Waisen- und Vormundschaftsämter sowie die Dienstleistungen der Amtsvormundschaft. Die Verantwortung für diese Aufgabe obliegt den Gemeinden, die vom Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) unterstützt werden.



Medienkonferenz

Medienmitteilung