Medienmitteilung

Aufhebung des Feuerverbotes im Wald

08/06/2011 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft


(IVS).- In den letzten Tagen hat es im Wallis regelmässig geregnet. Die Böden und die Vegetation sind nicht mehr derart stark ausgetrocknet und die Temperaturen sind leicht gefallen. Aufgrund dieser Wetterentwicklung entschied Staatsrat Jacques Melly, Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) ab sofort die seit dem 19. April 2011 herrschenden Einschränkungen bezüglich Feuer im Wald und seiner unmittelbaren Umgebung aufzuheben. Die Waldbrandgefahr ist aber weiterhin gross, dies vor allem im Zentralwallis.

 

Die Niederschläge der letzten Tage sowie die tieferen Temperaturen hat die Situation betreffend Waldbrandgefahr entschärft. Gemäss "Meteo Schweiz" ist auch in den nächsten Tagen mit vereinzelten Regenmengen zu rechnen.

 

Die geforderte Menge von drei Tage Regen oder rund 50 mm pro m2 Niederschlag ist aber noch nicht überall gefallen. Das Zentralwallis weist immer noch ein Niederschlagsdefizit auf. Die Waldbrandgefahr bleibt hier somit gross.

 

Die Wachsamkeit ist aufrecht zu erhalten: jedes Feuer ist zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen zu löschen. Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr.

Sollte sich die Gefahrensituation entscheidend verändern, wird ein neuer Entscheid gefällt und die Gemeinden sowie die Bevölkerung rechtzeitig darüber informiert.

Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:

ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN

 

Aktuelle Waldbrandgefahr unter:

www.vs.ch/waldbrandgefahr

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