Medienmitteilung

Neue Schutzverordnung Aletschwald

07/06/2011 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft


(IVS).- Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Januar 2011 hat der Staatsrat des Kantons Wallis den seit 1933 bestehenden Schutz des Aletschwaldes bestätigt und gleichzeitig den Schutzperimeter vergrössert. Er hat zudem grünes Licht zur Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Riederalp, der Pro Natura und der Dienststelle für Wald und Landschaft gegeben, mit welcher die Naturschutzaufsicht und die Besucherlenkung für die kommenden Jahre geregelt werden.

 

Der Aletschwald wurde mit Entscheid des Staatsrates am 5. Mai 1933 unter Schutz gestellt. Das war damals eine Pioniertat, gab es doch zu jener Zeit erst wenige Naturschutzgebiete.

 

Der Aletschwald wurde damals unter Schutz gestellt, weil er zu stark genutzt wurde. So wurden Brennholz, Pilze und Beeren gesammelt und der Wald wurde zudem stark beweidet. Mit dem Schutzentscheid im Jahr 1933 wurden diese  Nutzungen  sowie die  Jagd  innerhalb des Aletschwaldes verboten. Die damals festgelegten Schutzbestimmungen wurden bis heute recht gut eingehalten. Doch heute drohen dem Aletschwald auch andere Gefahren. Insbesondere ist es nötig, dass sich die jährlich etwa 60'000 Personen, welche den Aletschwald besuchen, an bestimmte Regeln halten. Diese Besucherlenkung soll sicherstellen, dass störempfindliche Tierarten wie etwa das Birkhuhn weiterhin ihren geeigneten Lebensraum haben und die interessierten Besucher auch in Zukunft den Aletschwald in seiner Vielfalt erleben können. Der neue Schutzentscheid verlangt u.a., dass die Wege innerhalb des Schutzgebietes nicht verlassen werden.

 

Im Rahmen des neuen Schutzentscheides ist das bestehende Naturschutzgebiet des Aletschwaldes im Westen um ein Gebiet vergrössert worden, für welches seit 1999 bereits ein privatrechtlicher Vertrag besteht. Der Perimeter des Schutzgebietes wird dadurch von heute 305 ha auf neu 422 ha vergrössert. Angesichts der vielen Besucher des Aletschwaldes wird Pro Natura auch in Zukunft mit finanzieller Unterstützung die Naturschutzaufsicht im Aletschwald sicherstellen und entsprechende Massnahmen der Besucherlenkung treffen. Der Staatsrat hat mit der Revision des Schutzentscheides auch grünes Licht für die Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Riederalp, der Pro Natura sowie der Dienststelle für Wald und Landschaft gegeben. Diese Vereinbarung wurde heute in Mörel unterzeichnet.

 

Medienmitteilung