Medienmitteilung

380 kV Leitung Massongex-Ulrichen

14/04/2011


(IVS).- Das vom Staatsrat im vergangenen November mit der Prüfung der Bedingungen zur Realisierung oder Anpassung dieser Höchst­spannungsleitung beauftragte Expertengremium hat die Konformität der projektierten Freileitung Chamoson - Chippis bezüglich sämtlicher gültiger Vorschriften bestätigt. Dieses Gremium hat für diese Linie mehrere Varianten ins Auge gefasst, davon eine gemischte Variante (Erdverlegung und Freileitung). Die von den Experten angewandten Prozesse und Arbeitsmethoden wurden durch die vom Staatsrat eingesetzte Begleitgruppe unterstützt.

Das Expertengremium hat eine wissenschaftliche Studie erarbeitet, mit dem Ziel, für einen Zeithorizont von 10 Jahren, die Notwendigkeit einer Anpassung der Infrastrukturen für den Stromtransport im Kanton Wallis im schweizerischen und europäischen Kontext zu prüfen. Dies mit Berücksichtigung einer zusätzlichen Walliser hydroelektrischen Produktion. Nach der Prüfung der gesamten Strecke zwischen Massongex und Ulrichen hat sich das Expertengremium, bestehend aus den Professoren H. Püttgen (Präsident), H. Brakelmann und K. Fröhlich, im Besonderen mit der Analyse des Abschnitts Chamoson - Chippis auseinandergesetzt.

Die Experten wurden bei Ihrer Arbeit von einer Begleitgruppe, die aus Vertreter aller interessierten Kreise bestand, unterstützt. Die Begleitgruppe war in sämtlichen Arbeitsetappen der Experten integriert und konnte zahlreiche Fragen sowie Bemerkungen einbringen. Gemäss Einschätzung der Präsidenten beider Gruppen wurden die Arbeiten in einer konstruktiven und positiven Atmosphäre durchgeführt.

Die Experten haben dem Staatsrat einen vollständigen Bericht abgeliefert. Die Schlussfolgerungen lassen sich in den folgenden 8 Aussagen zusammenfassen:

1.       Unter Berücksichtigung der Wichtigkeit dieses Abschnittes des schweizerischen und europäischen Netzes sowie der projektierten hydroelektrischen Produktionserhöhung auf Walliser Boden, wird die erforderliche Leistung dieser Linie, wie auch deren dringliche, für 2015 geplante, Umsetzung bestätigt.

2.       Die Freileitung kann auf dem Trassee Chamoson-Chippis wie vom Bauherrn projektiert, erstellt werden. Das Projekt erfüllt ohne Zweifel alle gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen.

3.       Die Experten halten gewissen ergänzende Massahmen zur Reduktion der Lärmbelastungen, insbesondere in empfindlichen Gebieten, für ratsam. Diese wären ohne neue Auflageverfahren möglich und könnten auch landschaftliche Beeinträchtigungen durch Masten verringern.

4.       Das aktuelle Projekt sieht die Gruppierung mehrer Linien mit unterschiedlichen Spannungen vor, was den Rückbau mehrerer bestehender Leitungen erlaubt, darunter einer 220 kV Leitung. Diese Gruppierung von Leitungen erfordert aber entsprechend grosse Masten

5.       Das aktuelle Projekt sieht die Gruppierung mehrer Linien mit unterschiedlichen Spannungen vor, was den Rückbau mehrerer bestehender Leitungen erlaubt, darunter einer 220 kV Leitung. Diese Gruppierung von Leitungen erfordert aber entsprechend grosse Masten.

6.       Das Expertengremium ist der Ansicht, dass es wünschenswert wäre, eine Studie durchzuführen, um abzuklären, ob die Beibehaltung der 220 kV Leitung wirklich erforderlich ist. Mit der neuen Konfiguration des Netzes könnte es in der Tat so sein, dass diese Linie nicht mehr erforderlich ist. Dadurch könnte sich eine merkbare Vereinfachung des vorliegenden Projektes ergeben. Auch würde sich dies wesentlich auf das Erscheinungsbild der 380 kV Leitung auswirken, dank des Einsatzes der inzwischen auf dem Markt angebotenen Kompaktleitungen.

7.       Das Expertengremium hat die Entwicklung und die Möglichkeiten der Erdverlegung im Detail geprüft. Die Erdverlegung auf der gesamten Länge würde aufgrund der Eigenheiten des Streckenabschnittes diverse Schwierigkeiten aufweisen, im Speziellen für die Nutzung des Stromtransportes durch die SBB. Bei der Erwägung einer Erdverlegung sind die Experten der Auffassung, dass eine gemischte Variante vorteilhafter wäre.

8.       Die Experten haben eine gemischte Variante (Erdverlegung und Freileitung) untersucht. Eine teilweise Erdverlegung auf dem Abschnitt Chamoson - Chippis wird von den Experten als technisch realisierbar beurteilt. Die Experten haben diverse Möglichkeiten einer Integration von Kabelverlegungen ins Projekt geprüft. Unter anderem haben Kontakte mit den Ingenieuren des Projektes der 3. Rhonekorrektion und Verantwortlichen der bestehenden Tunnels stattgefunden. Diese Analysen haben zahlreiche Schwierigkeiten zu Tage gefördert.

9.       Der Preis der gemischten Variante hängt von der gewählten technischen Lösung ab, würde aber zu Kostensteigerungen im Bereich eines Faktors von 1.7 bis 2.4 führen.

Der Staatsrat hat anlässlich seiner wöchentlichen Sitzung am 13. April von der Studie Kenntnis genommen. Er wird diese im Detail studieren und sich über das weitere Vorgehen rasch äussern. Die Regierung bedankt sich aber bereits an dieser Stelle bei den Experten und den Mitgliedern der Begleitgruppe für die geleistete Arbeit.

Schon bei der Lancierung dieser Studie hatte der Staatsrat sich zum Ziel gesetzt, diese der Walliser Bevölkerung und allen interessierten Partien zur Verfügung zu stellen. Es ging auch darum, eine wissenschaftliche, klare und vorausschauende Übersicht über die Problematik des Transportes von Elektrizität im Wallis zu erhalten.

Für den Bau der elektrischen Leitungen ist einzig der Bund zuständig. Der Kanton Wallis ist nicht Bewilligungsbehörde. Der Bund ist die zuständige Behörde und die eidgenössische Gesetzgebung massgebend. Daher hatte der Staatsrat das Bundesdepartement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gebeten, keine Entscheidungen betreffend die Freileitung Massongex - Ulrichen vor Vorliegen der Schlussfolgerungen der Studie zu treffen. Die Vorsteherin des UVEK hatte anlässlich eines Besuches im Wallis der Kantonsregierung ihre diesbezügliche Einwilligung mitgeteilt.

Zur Erinnerung: Die Walliser Regierung erhielt am 1. Juli 2010 die Eröffnung der Bewilligung zum Bau einer 380 kV Freileitung auf der Strecke Chamoson - Chippis durch das Bundesamt für Energie. Die im Auftrag des Staatsrates durchgeführten juristischen Abklärungen hatten aufgezeigt, dass der Kanton nicht legitimiert war, einen Rekurs gegen das Projekt zu erheben. Zudem würde ein Rekurs gegen die für den Bau erforderlichen Expropriationen die grundlegenden Fragen nicht beantworten. Aus diesem Grund hatte der Staatsrat diese Möglichkeit nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

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