Medienmitteilung

Natürlicher Waldeinwuchs im Wallis - Leitfaden für die Gemeinden

15/09/2011 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft


(IVS).- Das Richtplanblatt „Natürliche Waldausdehnung“ verlangt von den Gemeindebehörden die Festlegung von Massnahmen zur gezielten Reduktion des Waldeinwuchses. Der Kanton hat in Zusammenarbeit mit den eidgenössischen Behörden einen Leitfaden erarbeitet, welcher den betroffenen Gemeinden dazu dienen soll, die prioritären Flächen zu bestimmen, auf denen der natürliche Waldeinwuchs aufgehalten werden soll. Der Verband Walliser Gemeinden unterstützt dieses Vorgehen und begrüsst die zur Verfügungstellung dieses Leitfadens für die Gemeinden.

 

Das dritte Landesforstinventar (LFI 3) hat ergeben, dass der Wald im Kanton Wallis aktuell 123'416 Hektaren bedeckt. Allgemein lässt sich feststellen, dass die Wald-fläche kontinuierlich zunimmt. Der Kanton Wallis weist seit 10 Jahren eine jährliche Zunahme von rund 1'000 Hektaren Wald aus.


Es besteht Dringlichkeit, da ohne Gegensteuer die traditionelle offene Landschaft unserer Täler verdrängt wird. Damit werden die Siedlungen im Berggebiet in absehbarer Zeit zunehmend von Wald umgeben sein, Böden für die landwirtschaftliche Nutzung verloren gehen und die ortstypische Artenvielfalt der offenen Landschaft stark eingeschränkt werden.


Da es nicht realistisch ist, den natürlichen Prozess der Einwaldung vollständig zu verhindern bzw. rückgängig zu machen und dieser Prozess aus Sicht der Naturgefahren, der Biodiversität und der Landschaft nicht in jedem Fall problematisch ist, stellt der vorliegende Leitfaden das Vorgehen dar, wie diejenigen Flächen bestimmt werden können, deren Einwaldung prioritär verhindert werden soll.

Die Begründung der prioritären Offenhaltung (Landwirtschaftliche Produktion, Naturschutz, Erhaltung von Kulturgütern u.s.w.) ist zudem ausschlaggebend hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten der notwendigen Massnahmen. Mit welchen Massnahmen diese prioritären Flächen offen gehalten werden, und wie diese Massnahmen finanziert werden, wird im vorliegenden Leitfaden nicht näher erörtert, sondern in einer 2. Etappe des Projektes behandelt. Diese Fragen sollen von den Gemeindebehörden in Zusammenarbeit mit dem Kanton geklärt werden.

Der Leitfaden entspricht dem Engagement 8 der Agenda 21:

 « Die Schönheit und Vielfalt der Landschaft bewahren »

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Leitfaden für die Gemeinden