Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

09/09/2011 | Dienststelle für Bevölkerung und Migration


Vorentwurf des Einführungsgesetzes in der Vernehmlassung

(IVS).- In seiner Sitzung vom 24. August 2011 hat der Staatsrat Kenntnis genommen vom Vorentwurf des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie vom erläuternden Bericht zum Vorentwurf und hat deren Vernehmlassung bewilligt.  

Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es hat das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931 (ANAG) und das Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen vom 18. März 1994 (BGZ) ersetzt. Dieser Gesetzeswechsel auf Bundesebene macht eine Revision der kantonalen Einführungsgesetze, welche sich auf die abgeschafften Bundesgesetze stützten, notwendig.

In Erwartung der Ausarbeitung eines kantonalen Einführungsgesetzes hat der Grosse Rat das bestehende Einführungsgesetz zum BGZ mit Dekret vom 7. Februar 2007 abgeändert. Da Letztgenanntes am 31. Dezember 2012 ausläuft, haben der Staatsrat und das Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer beauftragt.

Der in Vernehmlassung gegebene Vorentwurf ist ein klares und kurzes Gesetz, welches 16 Artikel enthält. Es erfüllt die Anforderungen an ein Einführungsgesetz, indem es die zur Umsetzung des Bundesgesetzes zuständigen Behörden und Organe bezeichnet, deren Aufgaben und das einzuhaltende Verfahren umschreibt und den Rechtsweg festlegt.

Sämtliche in die Vernehmlassung gegebenen Unterlagen wie der Vorentwurf zum Gesetz, der erläuternde Bericht, der Fragebogen und die Liste der Empfänger sind auf der Internetseite des Staates Wallis abrufbar:

 

http://www.vs.ch / Vernehmlassungen / Laufende kantonale Vernehmlassungen


Unterlagen 

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