Medienmitteilung

Flugfeld Raron: eine Anlage von kantonaler Bedeutung

21/11/2011 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation


(IVS).-  Der Staatsrat spricht sich für die Beibehaltung des Flugfeldes Raron im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) aus. Die Regierung unterstreicht dabei, dass der Kanton auch im Oberwallis über eine Anlage für Touristik- und Geschäftsflüge verfügen sollte.

 

Der Flugplatz Raron ist aktuell das einzige zivil genutzte Flugfeld in der Talebene des Oberwallis. Er dient insbesondere für Touristik- und Geschäftsflüge, der fliegerischen Aus- und Weiterbildung sowie für den Flugsport. Der Flugplatz bildet ferner Bestandteil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), welcher vom Bundesrat im Jahre 2003 genehmigt wurde.

 

Auf Ersuchen der Gemeinde Raron das Flugfeld Raron aufzuheben, führte das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Konsultationsverfahren durch. Der Kanton hat in diesem Zusammenhang eine Vernehmlassung bei den kantonalen, kommunalen und regionalen Instanzen durchgeführt und auf dieser Grundlage seine Position bestimmt. Das Resultat dieses breiten Vernehmlassungsverfahrens unterstrich dabei die Wichtigkeit, diese Anlage zu erhalten sowie das Flugfeld mit allfälligen künftigen Nutzungen in diesem Gebiet in Einklang zu bringen. Des Weiteren gilt es zu erwähnen, dass sich die wirtschaftlichen und touristischen Rahmenbedingungen seit 2003 nicht fundamental verändert haben.

Der Flugplatz Raron und der Heliport sind zudem mit dem Entscheid des Grossen Rates vom 2. Oktober 1992 über die Raumplanungsziele vereinbar. Das Parlament beauftragt dabei den Staatsrat, ein koordiniertes Verkehrssystems innerhalb des Kantons sicherzustellen, das den Anforderungen des Grundsatzes der dezentralisierten Siedlungsstruktur Rechnung trägt. Die Existenz und der Erhalt eines zivilen Flugfeldes im Oberwallis trägt dieser Zielsetzung bestens Rechnung. Dabei gilt es festzuhalten, dass die Entwicklung des definitiven Betriebs im östlichen Teil der ehemaligen Militärpiste zu keiner wahrnehmbaren Erhöhung der Fluglärmbelastung führen darf und die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen.

 

Zum heutigen Zeitpunkt ist der Kanton gegen eine Streichung des Flugplatzes  Raron aus dem SIL. Der Staatsrat ist nach einer Analyse aller Stellungnahmen und der daraus resultierenden Interessensabwägung der Ansicht, dass die Koexistenz von Flugfeld und Wassersportzentrum aus kantonaler Sicht die optimale Lösung darstellen könnte.

 

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