Medienmitteilung

Ab Januar 2012 sechs Zivilschutz-Regionen für das Wallis

22/11/2011 | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär


Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen

 

(IVS) Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Zivilschutz (GZS) am 1. Januar 2012 verfügt der Kanton Wallis neu über 6 dezentralisierte Zivilschutzorganisationen mit total 3150 Zivilschutz-Angehörigen. Zugleich  wird der Zivilschutz eine vom Staat geführte und finanzierte Organisation, deren Modalitäten in den Leistungsaufträgen mit den Standortgemeinden festgelegt worden sind. Departementsvorsteherin Esther Waeber-Kalbermatten hat am 22. November die entsprechenden Verträge mit den/der Verantwortlichen Präsidenten/-in der Standortgemeinden Brig-Glis, Visp, Siders, Sitten, Martinach und Monthey unterzeichnet.

 

Die Gebietsgrenze der sechs Zivilschutz-Regionen (ZSO) entspricht grundsätzlich derjenigen der Stützpunktfeuerwehren Typ A. Der Kanton hat in den vergangenen Monaten mit den Standortgemeinden der ZSO die entsprechenden Leistungsverträge ausgearbeitet, welche durch eine Rahmenvereinbarung ergänzt wurden. Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ist der letzte juristische Akt zur Umsetzung des Gesetzes über den Zivilschutz im Kanton vollzogen.

 

Der Zivilschutz hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Unterstützung der anderen Einsatzeinheiten, Führungsunterstützung und logistische Unterstützung der Einsatzkräfte und Opfer, Instandstellungsarbeiten nach einer Katastrophe, Bereitstellung der Schutzinfrastruktur, Beistand der schutzsuchenden Personen, Schutz der Kulturgüter und Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.

 

Der Zweck des GZS besteht darin, die Bundesvorschriften im Bereich des ZS anzuwenden, eine gerechte und angemessene Verteilung der Mittel auf Kantonsebene zu gewährleisten, einen optimalen und einheitlichen Vorbereitungsstand des Zivilschutzes auf Kantonsebene zu garantieren und einen effizienten und koordinierten Gebrauch der Einsatzmittel des ZS sicherzustellen.

 

Das Gesetz über den Zivilschutz (GZS) des Kantons Wallis wurde am 10. September 2010 vom Grossen Rat genehmigt und verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wurden optimale Voraussetzungen für den Zivilschutz geschaffen. Der Staatsrat hat in der Folge den Zeitpunkt für die Inkraftsetzung  des GZS auf den 1.1.2012 festgelegt.

 

Medienmitteilung

Eduard Brogli, Stadtschreiber Brig-Glis Esther Waeber-Kalbermatter, Staatsrätin Fernand Mariéthan, Stadtpräsident Monthey Jean-Pierre Posse, Stadtschreiber Monthey Marcel Maurer, Stadtpräsident Sitten Philippe Ducret, Stadtschreiber Sitten