Medienmitteilung

Partikelfilter für Holzheizungen neu vom Kanton subventioniert

03/11/2011 | Dienststelle für Umwelt


(IVS).- Der Staatsrat hat die Einzelheiten für die Subventionierung von Partikelfiltern an Holzheizungen geregelt. Damit tritt er gleichsam gegen die Luftverschmutzung und für die Nutzung einheimischer und erneuerbarerer Energieträger ein. Kauf und Einbau eines Partikelfilters können künftig zu 50% bis 80% subventioniert werden.

Die Bilanz des Jahresbericht über die Luftqualität ist durchzogen: Zwar nehmen die Stickstoffdioxid-Konzentrationen weiter ab und liegen bei einem Grossteil des Kantonsgebiets unterhalb der Grenzwerte, aber die Konzentration von Feinstaub (PM10) hat sich in den letzten Jahren nur wenig verändert und erreicht oder überschreitet die Grenzwerte in der gesamten Rhoneebene. Die von der Dienststelle für Umweltschutz (DUS) gemeinsam mit dem Paul Scherrer-Institut (PSI) durchgeführten Messungen haben gezeigt, dass im Winter die Holzheizungen einen bedeutenden Teil der PM10  in der Luft der Rhoneebene verursachen (rund 1/4 der gemessenen Russpartikeln und bis zu 3/4 der organischen PM10 werden von Heizungen ausgestossen).

Darum ist der Staatsrat einem Antrag des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) gefolgt und hat beschlossen, für Inhaber von Holzheizungen einen finanziellen Anreiz zu schaffen, damit diese ihre Anlagen mit einem Partikelfilter ausrüsten. In Einklang mit dem kantonalen Umweltschutzgesetz vom 18. November 2010 sind diese Subventionen Anlagen vorbehalten, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Subventioniert werden

§         zu 80% oder bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 2'000.-: Partikelfilter für Heizungen mit weniger als 70 kW Leistung (übliche Grösse für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus), vorausgesetzt die Holzheizung dient als Hauptheizung und der Partikelfilter ist von Holzenergie Schweiz zertifiziert worden.

§         zu 50%: Partikelfilter für Heizungen mit 70 bis 500 kW, die vor dem 1. Januar 2012 installiert und vor dem 1. Januar 2017 saniert werden.

§         ebenfalls zu 50%: Partikelfilter für Heizungen mit mehr als 500 kW, die vor dem 1. Januar 2008 installiert worden sind und vor dem 1. Januar 2013 saniert werden.

Mit Einführung dieser Massnahme bekräftigt der Staatsrat seinen Willen, die Nutzung von Holz als einheimischem und erneuerbarem Energieträger zu fördern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die gesamte Bevölkerung des Kantons eine saubere Luft atmen kann.


Bericht 2010

 

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