Medienmitteilung

Walliser Stimmvolk lehnt das GKAI mit 54,5 % ab

23/10/2011 | Dienststelle für Gesundheitswesen


 (IVS).- Das Gesetz über die Krankenanstalten und –institutionen (GKAI) vom 17. März 2011 wurde von 54,5% der Stimmenden verworfen. Der Staatsrat nimmt vom Willen des Walliser Stimmvolks Kenntnis. Damit im Wallis die Einführung der Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) unter bestmöglichen Umständen garantiert ist, wird dem Grossrat bis Ende 2011 ein dringliches Dekret vorgelegt.

Beinahe 75% der Walliser Grossrätinnen und Grossräte haben das GKAI am 17. März 2011 angenommen, anschliessend ist dagegen das Referendum ergriffen worden. Der Staatsrat bedauert, dass er seine Argumente nicht genügend darlegen konnte, um die Mehrheit des Walliser Stimmvolks von der Wichtigkeit des GKAI für die Arbeit und die Weiterentwicklung des Walliser Gesundheitswesens zu überzeugen.

Mit dem Gesetz sollte in erster Linie das kantonale Recht den neuen Bestimmungen des KVG angepasst werden, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten und zu mehr Wettbewerb und Transparenz im Schweizer Spitalsektor führen. Um die Anwendung des KVG im Wallis unter bestmöglichen Bedingungen zu garantieren, wird der Staatsrat dem Parlament bis Ende Jahr ein dringliches Dekret vorlegen.

Die Umsetzung der Empfehlungen des FHF- Audit wird parallel dazu weiterverfolgt. Das Walliser Gesundheitswesen und insbesondere die Spitäler sind für die künftige Gestaltung auf eine aktive, konstruktive und positive Beteiligung aller betroffenen Kreise angewiesen.

 

 

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