Medienmitteilung

Gesamtschweizerischer Sirenentest am Mittwoch, 5. Februar 2020

03/02/2020 | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär

Die Sirenen bilden nach wie vor das Kernelement im Gesamtsystem zur Alarmierung der Bevölkerung, auch wenn die Behörden heute Meldungen via Internet verbreiten können. Besonders in der Nacht bleibt die «Weckfunktion» der Sirenen zentral. Im Ereignisfall können Sirenen zuverlässig alarmieren, vorausgesetzt, sie funktionieren richtig. Am Mittwoch, 5. Februar 2020 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.

Im Kanton Wallis werden 325 stationäre Sirenen für den Allgemeinen Alarm betrieben. Rund 158 davon können gleichzeitig für den Wasseralarm eingesetzt werden. Dieses Jahr wurden im Kanton zehn neue Sirenen installiert und zwar in: Fey, Haute-Nendaz, Mayens-de-Chamoson, Plan-Conthey, Châteauneuf, Chandolin/Savièse, Prafirmin, Mayens d’Arbaz, St-Luc und Zinal.

Das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz sorgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt, den Gemeinden und den Betreibern von Stauanlagen dafür, dass die Sirenen auf dem neusten technischen Stand sind und betriebsbereit gehalten werden. Am 5. Februar 2020 wird in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet – sowohl die Sirenen des Allgemeinen Alarms wie auch des Wasseralarms. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle eine Test-Alarmmeldung verbreiten. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert. Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden sich auf der Website des BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.