Medienmitteilung

Kontrolle der Schweizer Schlachthöfe

14/01/2020 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Wie andere Schweizer Kantone wurde das Wallis von der BLK (Bundeseinheit für die Lebensmittelkette), im Rahmen des Bundesprogramms zur Überwachung der Fleischkontrolle und des Tierschutzes in Schlachthöfen für Wiederkäuer und Schweine, einem Audit unterzogen. Die Verbesserung der Situation im Schlachthof Martinach wurde bestätigt.

Die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) hat zwischen Januar 2018 und März 2019 in 67 Schweizer Schlachthöfen, in denen Wiederkäuer (Rinder, Schafe und Ziegen) und Schweine geschlachtet werden, eine Analyse durchgeführt. Parallel dazu verschärfte das Kantonale Veterinäramt nach durch Videomaterial aufgezeigten Verstössen im Februar 2019 die Kontrollen im Schlachthof Martinach. Es wurde ebenfalls eine gründliche Kontrolle der Betäubungs- und Schlachtprozesse durchgeführt. Seitdem hat der Schlachthofbetreiber die notwendigen Verbesserungen, sowohl in Bezug auf die Infrastruktur als auch auf Prozesse, vorgenommen. Die Überwachung durch das Kantonale Veterinäramt zeigt, dass die eingeforderten Massnahmen derzeit umgesetzt werden. Die Schlussfolgerungen des Audits der BLK bestätigen die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen und die Verbesserung der Situation.

Die Analyse der BLK legt ebenfalls dar, auf welche hauptsächlichen Schwierigkeiten die Kontrollorgane bei der Organisation seiner Überwachung von Schlachthöfen stösst. Die geografische Verteilung der 18 Schlachthöfe im Kanton und die Saisonalität der Schlachtungen erschweren die Organisation und Durchführung der Kontrollen.

In diesem Zusammenhang wurde von der BLK auch die Frage der notwendigen Ressourcen angesprochen. So unterstützt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Professionalisierung der amtlichen Fleischkontrolle, insbesondere den Wechsel von mandatierten zu amtlichen Tierärzten, um eine optimale und nachhaltige Organisation des Überwachungssystems in allen Schlachthöfen des Kantons zu ermöglichen. Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat in der Budgetdebatte 2020 diesem Umstand bereits Rechnung getragen und dem Kantonalen Veterinäramt eine zusätzliche Vollzeitstelle bewilligt.