Medienmitteilung

Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung 2020 - Bestrebungen zugunsten von Familien

20/12/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat 203,8 Millionen Franken zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung der Krankenversicherung (IPV) 2020 bereitgestellt; das sind 11,2 Millionen Franken mehr als 2019. Dieser zusätzliche Betrag ermöglicht es, die Zahl der Begünstigten zu erhöhen und Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu unterstützen, indem ihre Kinder eine Subvention von 80% erhalten. Ein zusätzlicher Betrag von 9 Millionen Franken könnte später noch als Ausgleichsmassnahme im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) verteilt werden.

Um die Auswirkungen der Prämien auf das Familienbudget zu mildern, gewährt der Staatsrat eine Subvention an Kinder bis zum 20. Lebensjahr aus Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Zahl der Kinder wird sich mit einer ordentlichen IPV bis 2020 von 11'500 auf 14'000 erhöhen.

Darüber hinaus hat der Staatsrat den Subventionssatz für Kinder, ab 2020 und damit ein Jahr vor der im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorgesehenen gesetzlichen Frist, auf mindestens 80% festgelegt. Auf diese Weise will er seine Unterstützung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen verstärken.

Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf IPV wurden ebenfalls angepasst, um mehr Menschen zu helfen, ihre Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Fast 76'500 Menschen werden im Jahr 2020 eine Prämienverbilligung erhalten (71'000 im Jahr 2019).
Der Betrag der Subventionen verteilt sich auf Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (48%), auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen (28%) und auf Personen mit Sozialhilfe (12%). Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen ab (12%).

Ein zusätzlicher Kompensationsbetrag von 9 Millionen kann vorbehaltlich der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag würde es ermöglichen, eine Subvention für weitere 5300 Erwachsene zu gewähren und den Subventionssatz für 11'800 begünstigte Erwachsene anzupassen.

Die Begünstigten werden auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2018 automatisch ermittelt. Im Februar 2020 werden diese eine persönliche Information erhalten. Personen mit einer Änderung in der familiären (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder der finanziellen Situation (Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung usw.) im Jahr 2019, müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2020 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Diese Gesuche werden gesondert geprüft. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2020 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch einreichen.

Zusätzliche Informationen unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik "Für die Versicherten"