Medienmitteilung

Wolfsmonitoring - Identifizierungsübersicht und Schadensbilanz für 2019

09/12/2019 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat für die Zeit zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2019 eine Bilanz der Auswirkungen der Wolfpräsenz im Wallis erstellt. Im besagten Zeitraum wurden im Kanton 18 verschiedene Wölfe, darunter zehn neue Individuen identifiziert. Im Kanton wurden während der gleichen Zeitspanne 205 Nutztiere gerissen. Im Mittel- und im Unterwallis konnten bis Ende Oktober 2019 je eine Reproduktion festgestellt werden.

205 Nutztiere gerissen
Im Oberwallis wurden zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2019 66 Nutztiere gerissen (34 auf den Alpen und 32 auf den Frühjahrs- und Herbstweiden). Im Mittel- und Unterwallis sind es 139 Nutztiere (110 auf den Alpen und 29 auf den Frühjahrs- und Herbstweiden).
Die für den Herdenschutz zuständige kantonale Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) hat die jeweilige Herdenschutzsituation beurteilt und die Nutztierhalter beraten. Aus der Beurteilung der Herdenschutzfachstelle ist ersichtlich, dass 26 Nutztiere in geschützten und 179 in ungeschützten Situationen gerissen wurden.

Im Oberwallis wurde ein schottisches Hochlandrind auf der Alpe vom Wolf angegriffen und verletzt und musste abgetan werden. Im Unterwallis wurden zwei tote Rinder mit Verdacht auf Wolfsangriff untersucht. Der definitive Nachweis wonach ein Wolf die Rinder angegriffen und getötet hat, konnte jedoch nicht erbracht werden, obwohl an den Kadavern der Rinder die DNA eines Wolfes nachgewiesen werden konnte. Der bisher beurteilte Schaden der Risse, inklusive der angefallenen Tierarztkosten beläuft sich auf eine Summe von 66’615 Franken. Der Bund beteiligt sich mit 80 Prozent am Umfang des ausbezahlten Schadens.

Schaden am Wild
Bei den Wildtieren wurden in den verschiedenen Regionen vor allem Rot- und Rehwild sowie in einzelnen Regionen Gämsen gerissen. Die Risszahlen (116) sind nicht massgebend, da ein Grossteil des gerissenen Wildes unentdeckt bleibt (unzugängliche Gebiete im Winter, Kadaververwertung von Aasfressern oder ganz aufgefressene Jungtiere). Der tatsächliche Einfluss kann jeweils bei der Bestandeserfassung im Folgejahr beurteilt werden. Diese erforderten bislang keine Anpassung der Jagdplanung. Dort wo die Wolfspräsenz permanent ist, ändert sich oft das Verhalten des Wildes, was meistens die Jagdausübung erschwert.

Wolfspräsenz im Kanton
Im Kanton wurden im Jahre 2019 mittels der DNA-Analysen formell 18 verschiedene Wölfe nachgewiesen. Zu den bereits früher bekannten und verzeichneten Wölfen M59, M73, M82, M88, M89, F24, F41, F43 kommen neu die Wölfin F50 im Mittelwallis, die Wölfin F54 sowie die Wölfe M97, M98, M107, M110, M114, M115 im Unterwallis sowie M101 und M 108 im Oberwallis hinzu.

Betreffend Rudelpräsenz konnte die DJFW im vergangenen Sommer die Geburt von sieben Wolfswelpen im Chablais-Gebiet bestätigen. Privatpersonen haben im Herbst Bilder mit fünf Wolfswelpen veröffentlicht, welche laut Angaben der Urheber im Mittelwallis aufgenommen wurden. Die Richtigkeit dieser Information konnte damals von der Dienststelle nicht überprüft werden. Zwischenzeitlich konnten auf den Fotofallen der DJFW im Rahmen des laufenden Wintermonitorings die Anwesenheit von zwei bis drei Jungwölfen im Mittelwallis (Vallon de Rechy - Anniviers) festgestellt (ohne formelle Identifikation) werden. Eine Reproduktion ist somit auch in dieser Region nachgewiesen. Das Wallis zählt also Ende 2019 zwei nachgewiesene Meuten.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung nicht gegeben Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Einzelabschussbewilligung oder für eine Regulation der Wolfsrudel sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Gemäss geltender eidgenössischer Jagdverordnung müssen mindestens 15 Nutztiere in geschützten Situationen im Streifgebiet des Wolfsrudels gerissen werden, damit eine Regulation bewilligt werden kann. Ein einzelner Wolf kann geschossen werden, wenn in seinem Streifgebiet entweder mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, mindestens 25 Nutztiere innerhalb eines Monats getötet werden oder mindestens 15 Nutztiere getötet werden, nachdem im Vorjahr bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren. Diese Voraussetzungen sind momentan trotz der hohen Anzahl von gerissenen Nutztieren nicht erfüllt.

Arbeitsaufwand
Im 2019 wurden von der Wildhut für das Monitoring und Rissaufnahmen 4342 Arbeitsstunden erbracht. Die Stunden verteilen sich etwa hälftig auf das Monitoring und die Überwachung von speziellen Situationen sowie auf die Aufnahme der Rissereignisse und die Erstellung der erforderlichen Dokumente im Rahmen des Entschädigungsverfahrens. Für die administrative Bearbeitung der mit dem Wolf zusammenhängenden Dossiers inklusive der Kommunikation wendeten die spezialisierten Mitarbeiter der Dienststelle 1197 Arbeitsstunden auf.