Medienmitteilung

Bettelverbot - Überweisung des Gesetzesentwurfs an den Grossen Rat

06/12/2019 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Das Department für Sicherheit, Institutionen und Sports (DSIS) unterbreitet dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf, um das Betteln zu verbieten. Dieser Entwurf folgt auf die Annahme einer Motion durch den Grossen Rat, mit welcher der Staatsrat aufgefordert wird, die kantonale Gesetzgebung anzupassen, um die Ausübung des Bettelns auf dem gesamten Kantonsgebiet zu verbieten. Der Staatsrat unterstützt diesen Entwurf nicht.

In einer 2013 eingereichten und vom Grossen Rat angenommenen Motion wird der Staatsrat aufgefordert, Gesetzesgrundlagen für das Verbot des Bettelns auf dem gesamten Kantonsgebiet vorzuschlagen.

Die aufgeführten Gründe für dieses Verbot beziehen sich vor allem auf die Argumente, dass die Anwesenheit von Bettlern ein Gefühl der Unsicherheit verstärkt und dem Kanton ein tourismusschädigendes Image verleiht. Ausserdem ermöglicht das vom Kanton Wallis und den Gemeinden eingerichtete Sozialhilfenetz, die im Kanton wohnhaften bedürftigen Personen ausreichend zu unterstützen. Es geht auch darum zu verhindern, dass wehrlose Personen ausgebeutet werden und von organisierten Banden gezwungen werden, auf der Strasse zu betteln.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Gesetzes über die Bettelei brachte viele gegensätzliche Standpunkte und eine starke Ablehnung eines allgemeinen Bettelverbotes auf kantonaler Ebene zum Vorschein. Die Gemeinden können das Betteln auf ihrem Gebiet bereits verbieten. Darüber hinaus hat Betteln nicht die gleichen Auswirkungen auf die Gemeinden, je nachdem, ob sie sich im Talgrund oder in den Bergen befinden, ob sie touristisch geprägt sind oder nicht. Schliesslich ermöglichen die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches bereits jetzt, Zwangsbetteln auf der Strasse (durch die Ausbeutung von Kindern) oder durch organisierte Banden zu bestrafen.

Aus diesen Gründen hat der Staatsrat beschlossen, diesen Entwurf nicht zu unterstützen. Er ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die Motion des Grossen Rates umzusetzen und legt daher den Gesetzentwurf vor, der das Betteln verbietet.