Medienmitteilung

Kantonale Beschäftigungsinspektion - Kontrollen im Automobilsektor

28/11/2019 | Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Das kantonale Beschäftigungs- und Sozialhilfeinspektorat (ICEAS) hat vor dem Sommer eine grössere Aktion im Automobilsektor durchgeführt, nachdem verschiedene Beschwerden von Autowerkstätten eingegangen waren, die Fälle von unlauterem Wettbewerb anzeigten. Die zweitägigen Kontrollen, die von den ICEAS-Mitarbeitern im ganzen Kanton durchgeführt wurden, führten dazu, dass in zwölf von 97 kontrollierten offiziellen Autowerkstätten Verstösse festgestellt wurden. So haben 88 Prozent der offiziellen Werkstätten die Gesetzgebung vollständig respektiert. Andererseits haben zehn der fünfzehn kontrollierten Werkhallen, die in «wilde Garagen» umgewandelt wurden, Verstösse dargestellt.

Die kantonale Beschäftigungsinspektion stellte fest, dass in den 97 geprüften offiziellen Werkstätten nur fünf von ihnen den Lohn ihrer Mitarbeiter nicht bei einer Ausgleichskasse angemeldet haben; drei Arbeitgeber hatten keine Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter; zwei haben ihre Mitarbeiter nicht bei der Quellensteuer gemeldet; vier Werkstätten respektierten die Arbeitszeit-beschränkungen nicht; und ein Fall von Verletzung des BVG wurde gemeldet.

In den Industriegebieten des Kantons nimmt die Anzahl «wilder Garagen» zu. Die meisten von ihnen sind kleine Werkhallen, mit Hebeliften und Werkzeugen ausgestattet, in denen die Betreiber ihre Dienste an Wochenenden oder Abenden unter der Woche anbieten.
Zwei Drittel der Kontrollierten entsprachen nicht der Gesetzgebung. Die aufgedeckten Verstösse umfassen das Nichtanmelden bei der Ausgleichskasse und somit die Nichtmeldung von Einkünften an die AHV in neun Fällen; das Nichtmelden einer Tätigkeit von Personen, die Sozialhilfe erhalten, in drei Fällen; die Verweigerung von Informationen während der Kontrolle; Mehrwertsteuerdelikte sowie für zwei Arbeitslose, deren Tätigkeit nicht der Arbeitslosenkasse gemeldet wurde.

Neben der Einhaltung des Arbeitsgesetzes und der Sozialversicherungspflichten stellen diese «wilden Garagen» drei grosse Probleme dar:

1. diese Tätigkeit kann einen unlauteren Wettbewerb für seinen Arbeitgeber darstellen, wenn der Betreiber auch in einer offiziellen Werkstatt arbeitet;
2. für die Kunden, das Fehlen jeglicher Garantie für die Richtigkeit der Ausführung;
3. die Räumlichkeiten, obwohl mit Hebeliften ausgestattet, sind nicht dazu bestimmt, Ölwechsel durchzuführen oder andere umweltschädliche Produkte ohne Verletzung der Umweltnormen abzulassen.

Schliesslich wurden einige kontrollierte Betriebe, die mit Überwachungskameras ausgestattet sind, der Arbeitsaufsicht und zweifelhaft Ausgestattete der Dienststelle für Umwelt für mögliche spätere Inspektionen gemeldet.
Diese Kontrollen führten in 14 Fällen zu Anzeigen an die Staatsanwaltschaft, von denen acht bereits durch Strafbefehle verurteilt wurden. Trotz der festgestellten Missbräuche ist die allgemeine Situation in diesem Sektor also nicht besorgniserregend.