Medienmitteilung
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Staatsrat will Ausbildung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe im Wallis fördern

29/11/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat den Entwurf für ein Gesetz über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe angenommen und legt diesen dem Grossen Rat vor. Das Gesetz will als Lösung zur Nachwuchssicherung die Anzahl Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe erhöhen. Der Kanton erhält damit die Befugnis, die Anzahl Praktikums- und Ausbildungsplätze festzulegen, die jede Gesundheitseinrichtung anbieten muss. Zudem ist eine finanzielle Gegenleistung vorgesehen.

Der Nachwuchsbedarf wird insbesondere bei den Pflegefachleuten mit der Anzahl heute im Wallis ausgebildeter Personen nicht gedeckt. Die Einrichtungen haben ebenfalls Mühe, Stellen mit Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu besetzen. Um den steigenden Personalbedarf zu bewältigen, muss im Gesundheitswesen vermehrt auf im Ausland ausgebildete Fachleute zurückgegriffen werden. Darüber hinaus wird das Ausbildungspotenzial der Walliser Gesundheitseinrichtungen nicht vollständig ausgeschöpft.

Der Gesetzesentwurf schlägt vor, mehr Gesundheitsfachleute im Wallis auszubilden. Er übernimmt die Grundsätze eines Modells, das im Kanton Bern umgesetzt wurde und in mehreren Deutschschweizer Kantonen zu Anwendung kommt. Gemäss diesem Modell legt der Kanton die Anzahl Praktikums- und Ausbildungsplätze fest, die jede Gesundheitseinrichtung pro Jahr anbieten muss (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen, Rettungsdienste). Die Gesundheitseinrichtungen werden finanziell für die Betreuung der Studierenden und Lernenden abgegolten. Institutionen, die nicht genügend Plätze anbieten, müssen eine Ausgleichszahlung leisten.

In erster Linie gelten die Bestimmungen für Berufe in den Bereichen Pflege und Betreuung (Pflegefachfrauen/-männer, Fachfrau/-mann Gesundheit, Fachfrau/-mann Betreuung, Assistent/in Gesundheit und Soziales) sowie Physiotherapeut/innen und Rettungssanitäter/innen. Sie können gegebenenfalls auf weitere nichtuniversitäre Gesundheitsberufe ausgeweitet werden. Medizinalberufe (Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik und Pharmazie) gehören nicht zum vorgesehenen Geltungsbereich.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf wurde im Frühling 2019 durchgeführt. Die Antworten fielen grossmehrheitlich positiv aus und die Umsetzung des neuen Systems wird unterstützt. Im Gesetzesentwurf wurde ein zusätzlicher Artikel aufgenommen, der eine Erweiterung des Anwendungsgebiets auf Berufsverbände ermöglicht, die auf freiwilliger Basis Praktikums- und Ausbildungsplätze anbieten möchten.