Medienmitteilung

Schaffung eines Bürgschaftsfonds für Einkellerer

27/11/2019 | Dienststelle für Landwirtschaft

Die Lage der Weinwirtschaft ist besorgniserregend – deshalb hat das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) entschieden, die nach dem Frost 2017 geschaffene Bürgschaft beim Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) weiterzuführen. Die Gelder dienen der Unterstützung von Kellereibetrieben durch die Abgabe von Staatsgarantien, welche den Erhalt von Bankkrediten erleichtern.

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung, durch die Dienststelle für Landwirtschaft und die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation und das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) leiten in enger Zusammenarbeit mit dem Branchenverband der Walliser Weine finanzielle Unterstützungsmassnahmen für Kellereibetriebe ein. Sie erfolgen in Form einer Bürgschaft über zehn Millionen Franken, die den Erhalt von Bankkrediten erleichtern soll und orientieren sich an einer Lösung, die bereits im Rahmen des ausserordentlichen Frosts 2017 angewandt wurde. Die Unterstützung basiert auf bereits von der CCF AG verwalteten Fonds. Da diese Lösung keine Massnahmen des Gesetzgebers erfordert, kann sie sofort umgesetzt werden.

Um den Umfang der potenziellen Anträge einschätzen zu können – insbesondere im Hinblick auf eine gerechte und effiziente Nutzung der verfügbaren Geldmittel – läuft eine erste Frist für die Einreichung der Anträge durch die Einkellerer bis zum 30. Januar. Die CCF AG analysiert die Anträge aufgrund der üblichen finanziellen Elemente (Konten, Budgets und Finanzströme, massgebliche Geschäftsinformationen), die anhand der Kriterien für die Finanzhilfen bewertet werden. Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, vergangene und künftige Verpflichtungen zu erfüllen.

Eine Unterstützung wird zugesprochen mit dem Ziel, die Umsetzung von Lösungen zu erleichtern, die den Fortbestand des antragstellenden Betriebs sichern. Es ist an Letzterem, diese Lösungen mit seinen üblichen Finanzpartnern zu definieren und umzusetzen. Übersteigen die förderfähigen Anträge die verfügbaren Mittel, wird die Verteilung auf gerechte und effiziente Art und Weise vorgenommen. Auf der Internetseite der CCF AG ist eine Liste mit den Dokumenten zu finden, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden müssen (www.ccf-valais.ch).

Mit dieser Aktion will die öffentliche Hand ein positives Signal in Richtung der Fachleute einer für die Walliser Wirtschaft wichtigen und sich derzeit in einer schwierigen Lage befindenden Branche senden. Sie lädt ausserdem die Finanzpartner der Unternehmen ein, ihre Unterstützung für die Branche aufrechtzuerhalten und zu verstärken.

Die Massnahmen sind eine Ergänzung zu den Schritten, die das Wallis bereits zusammen mit den anderen Westschweizer Kantonen beim Bund unternommen hat.


Diese zielen auf die Umsetzung einer grossen Werbekampagne für Schweizer Weine in unserem Land ab.