Medienmitteilung

Quecksilberdossier - Kenntnisnahme des Berichts der Geschäftsprüfungskommission

22/11/2019 | Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Der Staatsrat hat vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) über das Quecksilberdossier Kenntnis genommen. Dieser Bericht beinhaltet einen Rückblick über das Verhalten der Behörden im Verlaufe des vergangenen Jahrhunderts und ab 2011, als die Regierung Massnahmen zur Lösung der Quecksilberproblematik im Oberwallis ergriffen hat. Im Rahmen ihrer Analyse gibt die GPK eine Reihe von Empfehlungen ab, die der Staatsrat nun prüfen wird.

Der Staatsrat hat vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) über das Quecksilberdossier Kenntnis genommen. Dieser wurde in Umsetzung der vom Parlament im März 2018 angenommenen dringlichen Motion «GPK-Bericht zur Quecksilber-Affäre» verfasst. Im Bericht werden unter anderem die Gründe analysiert, weshalb die Behörden, die von der Quecksilberbelastung wussten, nicht rascher gehandelt und informiert haben. Überdies werden die Massnahmen beurteilt, die das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) ab 2011 ergriffen hat, als man das Ausmass der Belassung besser erfasst und damit begonnen hat, breiter darüber zu informieren. Im GPK-Bericht werden auch die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem ehemaligen Chef der Dienststelle für Umwelt (DUW) Joël Rossier und dem DMRU betreffend die Behandlung dieses Dossiers dargelegt.

In ihrer historischen Analyse präzisiert die GPK, dass die Walliser Regierung zwar seit über 40 Jahren von der Quecksilberverschmutzung wusste, in diesem Zusammenhang aber zwei Perioden unterschieden werden müssen: eine erste Periode, in der die Verwendung von Quecksilber und implizit das Vorhandensein von Quecksilberrückständen bekannt waren, und eine zweite Periode, in der Quecksilber als eine Verschmutzungsquelle angesehen wird. Die Kommission weist darauf hin, dass sich die staatlichen Dienststellen im Jahr 2011 im Rahmen des Baus der A9 des Ausmasses der Belastung bewusst wurden. Diese war nicht mehr auf den Grossgrundkanal begrenzt, sondern betraf auch die Böden in einem weiteren Umkreis.

Ab diesem Zeitpunkt haben das DMRU und der Staatsrat eine Reihe von Massnahmen angeordnet. So wurden schrittweise eine strategische Leitung, bestehend aus einem Koordinationsausschuss und verschiedenen thematischen Gruppen, sowie ein Lenkungsausschuss und eine Austauschplattform ins Leben gerufen. Seit Beginn der Sanierungsarbeiten im Oberwallis im Jahr 2017 wurden über 80 belastete Parzellen im Siedlungsgebiet saniert. Gegenwärtig werden die Sanierungsarbeiten in Raron (Los 4 – Quartier Turtig) fortgesetzt, während in Visp Anfang 2020 der Startschuss für die Sanierung eines dritten Quartiers fallen sollte. Überdies sind Pilotsanierungen sowie eine zusätzliche technische Untersuchung in der Landwirtschaftszone im Hinblick auf einen Sanierungsbeginn Ende 2020/Anfang 2021 geplant.

Was die Kommunikation zu diesem Dossier anbelangt, stellt die GPK fest, dass der aktuelle Lenkungsausschuss Quecksilber die Bedeutung objektiver und transparenter Information über die Belastung der Böden und die Gefahren für die öffentliche Gesundheit erkannt zu haben scheint. In diesem Zusammenhang erinnert die Regierung daran, dass seit 2011, mit Ausnahme der Übermittlung des Berichts über die historische Untersuchung, alle interessierten Personen (Behörden, betroffene Personen, Medien usw.) regelmässig und transparent informiert wurden. So wurde beispielsweise 2015 im Rahmen der Sondersession «Quecksilber» des Grossen Rates über das Vorhandensein von 60 Tonnen Quecksilber in der Deponie Gamsenried sowie im Frühjahr 2019 über das Vorhandensein von Benzidin im Grundwasser informiert. Was den Bericht über die historische Untersuchung anbelangt, erinnert das DMRU daran, dass dieser nicht veröffentlicht worden sei, um die laufenden Verhandlungen mit der Lonza AG nicht zu beeinträchtigen. Allerdings war geplant, den Bericht zu veröffentlichen, sobald die Kostenaufteilung geregelt ist.

In Sachen fehlende Kommunikation in den Jahren vor der Bewusstseinsbildung in Bezug auf das Ausmass der Quecksilberbelastung des Bodens weist die GPK in ihrem Bericht darauf hin, dass es für sie schwierig ist darüber zu spekulieren, weshalb die aufeinanderfolgenden Regierungen die Problematik nicht über die öffentliche Verwaltung hinaus kommunizierten. Gestützt auf die Anhörung von Joël Rossier, ehemaliger Chef der DUW, hält die GPK in ihrem Bericht eine Reihe von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem ehemaligen Dienstchef und dem DMRU fest. Dabei geht es insbesondere um den Personalbestand der DUW mit Blick auf die Behandlung der Quecksilberbelastung, den Umfang der Analysen zum Grundwasserverhalten, die Tatsache, dass sich Joël Rossier in rechtlicher Hinsicht eingeschränkt fühlte und die Streichung durch das DMRU gewisser Elemente aus einem Bericht des ehemaligen Dienstchefs vor dessen Übermittlung an die GPK. Im Zusammenhang mit diesem letzten Punkt erinnert das DMRU daran, dass der Inhalt des Entwurfs des Quecksilberberichts zwischen den betroffenen Dienststellen des Departements besprochen und koordiniert worden war, bevor er dem Departementsvorsteher zur Genehmigung unterbreitet wurde. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Erstellung eines Berichts durch eine Dienststelle durchaus üblich. Was den Personalbestand der DUW anbelangt, gilt darauf hinzuweisen, dass dieser seit 2010 um beinahe 10 Vollzeitstellen (VZS) zugenommen hat (33,7 VZS im Jahr 2010 und 42,9 VZS im Jahr 2019). Überdies wurde ein Jurist zu 100 Prozent beim Verwaltungs- und Rechtsdienst angestellt, um die Behandlung der Dossiers im Zusammenhang mit der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV) zu beschleunigen.

In ihrem Bericht gibt die GPK eine Reihe von Empfehlungen zuhanden des Staatsrates und des DMRU ab. Dabei geht es insbesondere um die technische und juristische Unabhängigkeit der DUW, die Ausstattung dieser Dienststelle mit eigenen Juristen und die Gewährleistung eines stabilen und ausreichenden Personalbestands. Die GPK fordert zudem, dass die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen, die nicht mehr zum gleichen Departement gehören, gewährleistet wird, und dass die Archivierungsrichtlinien des Staates Wallis strikt eingehalten werden. Die Regierung wird diese Empfehlungen nun hinsichtlich ihrer Behandlung in der Dezembersession des Grossen Rates analysieren.