Medienmitteilung

Viadukt bei Riddes - Ausnahmebewilligungen für Winterdiensteinsätze

21/11/2019 | Dienststelle für Mobilität 

Seit dem 8. Juli 2019 ist der Viadukt bei Riddes für den Schwerverkehr über 3,5 Tonnen gesperrt. Davon ausgenommen sind Blaulichtfahrzeuge (der Polizei, Ambulanz oder Feuerwehr) im Einsatz. Für diesen Winter gewährt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nun auch Fahrzeugen für Schneeräumungs- und Salzungseinsätze eine Ausnahmebewilligung.

Das Fahrverbot auf dem Viadukt bei Riddes für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird bis auf weiteres aufrechterhalten, davon ausgenommen sind allerdings Blaulichtfahrzeuge auf Einsatzfahrten.

Nun gewährt das Bundesamt für Strassen auch Ausnahmebewilligungen für Winterdienstfahrzeuge, deren Einsatz notwendig ist, um den Betrieb des Strassennetzes sicherzustellen. Somit dürfen Fahrzeuge den Viadukt zur Schneeräumung und Salzung befahren, sofern sie einen Minimalabstand von 100 Metern einhalten. Solche Einsatzfahrten werden bewilligt, weil sie nur begrenzt vorkommen und daher das Brückentragwerk nicht weiter schädigen werden.