Medienmitteilung

Baudossiers der Gemeinde Bagnes - Richtigkeit der vom Kanton unternommenen Schritte bestätigt

14/11/2019 | Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Der vom Staatsrat hinzugezogene externe Experte bestätigt die Richtigkeit der vom Kanton seit Bekanntwerden der widerrechtlich errichteten Bauten in Verbier 2016 unternommenen Schritte. Laut Jean-Luc Baechler, Rechtsanwalt und früherer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, haben der Staatsrat und seine Angestellten in Einklang mit der bestehenden Rechtsordnung und gewissenhaft gehandelt. Einzelne Aspekte sind allerdings noch verbesserungsfähig, vor allem im Bereich der Formalisierung von administrativen Untersuchungen und Entscheiden. Das Expertenmandat wird mit einer Analyse der von der Gemeinde eingeführten Verfahren und Massnahmen fortgesetzt.

In der Angelegenheit der Baudossiers der Gemeinde Bagnes zog der Staatsrat im vergangenen Juni den Rechtsanwalt und früheren Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Jean-Luc Baechler, als externen Experten hinzu. Der erste Teil seines Auftrags bestand darin, die vom Kanton (sprich von der Regierung und den staatsinternen Arbeits- und Unterarbeitsgruppen) seit Bekanntwerden der rechtswidrigen Bauten in Verbier 2016 zur Beaufsichtigung der Gemeinde Bagnes unternommenen Schritte zu prüfen. Mit der Untersuchung des vorangegangenen Zeitraums hatte sich, ebenfalls im Auftrag des Staatsrates, Professor Kurt Nuspliger befasst.

Jean-Luc Baechlers Bericht an den Staatsrat hat die vom Kanton unternommenen Schritte überprüft. Er kommt dabei zum Schluss, dass der Staatsrat und seine Angestellten in Einklang mit der bestehenden Rechtsordnung gehandelt haben. Der Bericht weist darauf hin, dass eine Angelegenheit von solchem Umfang und solcher Komplexität gezwungenermassen Zeit in Anspruch nimmt. Er hält zudem fest, dass die staatlichen Dienststellen ihre Arbeit mit Sorgfalt, Methodik und Professionalität verrichten.

Laut dem Experten hat sich der Staatsrat streng an die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten gehalten und entsprechend seiner Aufgabe und seinen Pflichten als Aufsichtsbehörde gehandelt. Indem er der Gemeinde klare und strikte Anweisungen gab, hat er die geeigneten Massnahmen ergriffen. In seinem Schreiben an die Gemeinde Bagnes vom 27. April 2016 gab ihr der Staatsrat klare Ziele vor und legte die zu befolgende Vorgehensweise fest. Nach einer zweijährigen Untersuchung traf er am 13. Juni 2018 einen Entscheid, in welchem er die Gemeinde, seiner Aufsichtsfunktion gemäss, zur Einführung von achtzehn Massnahmen anwies. Es ist richtig, dass der Kanton die operative Durchführung der zu erledigenden Aufgaben der Gemeinde überlässt, damit diese die konkret erforderlichen Massnahmen selber ergreift. Der Staatsrat darf nämlich nicht an Stelle der Gemeinde handeln, ohne vorher Schritt für Schritt alles versucht zu haben, damit die Gemeinde die Situation selber wieder bereinigen kann.

Obwohl der Bericht im Grundsatz keinen Vorwurf formuliert, hält der Experte jedoch einzelne formale Aspekte für verbesserungsfähig. Da die Rechtsgrundlagen für die Aufsicht wenig ausführlich sind, empfiehlt er, für die Durchführung einer administrativen Untersuchung präzise Regeln einzuführen. Ferner empfiehlt er, die Grundsätze des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VVRG) systematisch anzuwenden, namentlich was die vorgesehene Form für das Verfassen von Entscheiden betrifft. Hierzu ist anzumerken, dass der Staatsrat auf den Nuspliger-Bericht hin eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die sich derzeit mit der Frage einer Verstärkung der Aufsicht über die Gemeinden in einzelnen Bereichen befasst.

Das Mandat des Experten Jean-Luc Baechler wird fortgesetzt. In einem zweiten Teil wird er die von der Gemeinde Bagnes unternommenen Schritte zu prüfen haben. Er wird die von der Gemeinde zur Regularisierung eingeleiteten Verfahren und Massnahmen überprüfen, namentlich in Bezug auf die als «mangelhaft» bezeichneten Baubewilligungen («alte» Baubewilligungen, in denen die Ausnützungsziffer (AZ) nicht nach den kantonalen Vorschriften berechnet wurde). Auch die Anwendungsweise der baupolizeilichen Verfahren wird er überprüfen, insbesondere in jenen Fällen, bei welchen Bauarbeiten ohne Bewilligung oder in Abweichung einer erteilten Bewilligung ausgeführt worden sind. Schliesslich wird es auch die Aufgabe des Experten sein, die kommunale Praxis für neue Baugesuche zu überprüfen.
Parallel dazu wird die Gemeinde, wie vom Staatsrat gefordert, auch weiterhin halbjährlich einen Bericht über die Umsetzung und Nachkontrolle der vom Kanton verlangten Korrekturmassnahmen erstellen.

Die ersten beiden Halbjahresberichte deuten darauf hin, dass die von der Gemeinde ergriffenen Massnahmen, was die Entscheide über neue Baudossiers betrifft, zu einem rechtskonformen Zustand zurückführen werden. Hingegen sind die Arbeiten zur Korrektur der Folgen der in der Vergangenheit erfolgten Unregelmässigkeiten noch beträchtlich. Für jeden Bericht hat der Staatsrat der Gemeinde seine Bemerkungen Punkt für Punkt mitgeteilt, diese muss nun die erforderlichen Schritte einleiten. Der dritte Halbjahresbericht wird zum Jahresende 2019 erwartet.

Medienmitteilung

Bericht (in Übersetzung)