Medienmitteilung

Stärkung der Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) - Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs

29/10/2019 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) in die Vernehmlassung. Ziel dieser Revision ist eine Stärkung der Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Sie sieht insbesondere einen effizienteren Arbeitsablauf durch die Reduzierung der Anzahl KESB vor.

Infolge des Inkrafttretens des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 1. Januar 2013 und angesichts der zunehmenden Komplexität der Aufgaben, Herausforderungen und der Bedürfnisse der KESB hat das DSIS durch seinen Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) die Reformarbeiten zu den Walliser KESB fortgesetzt, mit dem Ziel, deren Professionalisierung zu stärken.

Der Gesetzesvorentwurf sieht insbesondere vor, die Kriterien der Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz (KOKES) in die Organisation und den Arbeitsablauf der Walliser KESB zu integrieren (eine KESB für ein Einzugsgebiet von mindestens 50'000 Einwohnern, Mindestbeschäftigungsgrad für die Mitglieder, damit sie Praxis und Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln können, usw.). Ausserdem soll eine Ungleichbehandlung in zweierlei Hinsicht ausgeglichen werden. Einerseits trägt eine reduzierte Anzahl an KESB dazu bei, die Unterschiede zwischen ihnen in Bezug auf ihr Einzugsgebiet zu verringern. Andererseits ermöglicht die in den KOKES-Kriterien vorgesehene Einrichtung eines juristischen Präsidiums der KESB die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Fällen, welche die Kinder verheirateter Eltern (in der Zuständigkeit des Bezirksrichters) und die Kinder unverheirateter Eltern betreffen (in der Zuständigkeit der KESB derzeit ohne die Verpflichtung zu einem juristischen Präsidium).

Die Stärkung der Professionalisierung bedeutet eine optimale Betreuung von Personen, die einer Schutzmassnahme unterworfen sind.

Schliesslich geht die Revision auf finanzielle Fragen ein. Zum einen geht es um die Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit Schäden, die bei Personen verursacht werden, die einer Schutzmassnahme unterstehen (und für die der Kanton Wallis die Hauptverantwortung trägt), und zum anderen um den Schutz der Gemeindefinanzen, die auch von den Rückgriffsklagen des Kantons betroffen sein können.

Generell zeigte eine vom Kanton Wallis finanzierte Studie, dass je mehr die KESB zusammengefasst werden, desto grösser das Potenzial der Kosteneinsparungen für die Gemeinden ist. Die Studie wirft auch die Frage nach der Zweckmässigkeit der Kantonalisierung der Schutzbehörden auf.

Die Überlegungen und Arbeiten ermöglichen es heute, den Vorentwurf der Änderungen der Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EGZGB) über die KESB in die Vernehmlassung zu schicken. Die hauptsächlichen vorgeschlagenen

Änderungen sind folgende:

  • Reduzierung der Anzahl KESB von 23 auf höchstens 9;
  • Einrichtung eines juristischen Präsidiums der KESB, die als ordentliche erstinstanzliche Behörde «Recht spricht»;
  • Festlegung des Beschäftigungsgrads der Mitglieder der Behörde, das heisst. 80 bis 100 Prozent für den Präsidenten und mindestens 40 Prozent für die anderen Mitglieder, um die Professionalisierung gemäss KOKES-Empfehlungen zu gewährleisten;
  • Beachtung des durch das Bundesrecht auferlegten Grundsatzes der Interdisziplinarität, indem der Status des Gemeinderichters als Mitglied von Rechts wegen aufgehoben wird;
  • Einführung einer obligatorischen Grundausbildung für private Beistände und Vormunde;
  • Ernennung eines professionellen Vermögensverwalters im Falle eines beweglichen Vermögens von 500’000 Franken oder mehr;
  • Bildung von mindestens einer Berufsbeistandschaft pro KESB, die sich aus Berufsbeiständen zusammensetzt, welche die Kompetenzen aufweisen, die zunehmend komplexen und heiklen Situationen zu behandeln;
  • Einführung eines internen Kontrollsystems innerhalb der Berufsbeistandschaft, um die finanziellen Risiken für Kanton und Gemeinden zu reduzieren;
  • Verstärkte administrative Aufsicht des für die Sicherheit zuständigen Departements, durch den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz, welche eine bessere Kontrolle und eine effizientere Unterstützung ermöglicht und auf die Bedürfnisse der KESB eingeht;

Der Staatsrat hat diesen Vorentwurf zur Kenntnis genommen, ohne sich über seinen Inhalt zu äussern und das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport beauftragt, ihn in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassungsdokumente sind auf der Webseite des Staates Wallis verfügbar. Die Stellungnahmen werden für den 31. Dezember 2019 erwartet.