Medienmitteilung

Vermummungsverbot bei Sportveranstaltungen - Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs

14/10/2019 | Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) schickt den Vorentwurf des Gesetzes über das Verbot, sich an Sportveranstaltungen das Gesicht zu verdecken, in die Vernehmlassung. Es ist eine Fortsetzung der Massnahmen, die im Frühling 2019 in Zusammenarbeit mit den Behörden, die sich mit dem Thema Gewalt im Rahmen von Sportveranstaltungen befassen, eingeleitet wurden. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Behörden zu stärken.

Als Reaktion auf die wiederholten Gewalttaten, die in den letzten Jahren bei Sportveranstaltungen, vor allem bei Fussballspielen, aufgetreten sind, hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) im Frühling eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie hat mehrere Massnahmen beschlossen, um die Handlungsmöglichkeiten der für die Sicherheit zuständigen Akteure und Institutionen zu verbessern und die Folgen von Ausschreitungen im Rahmen von Sportveranstaltungen zu verringern und zu vermeiden.

Diese Massnahmen sind Teil des Gesamtkonzepts EKSE(S) –«Empfang, Kontrolle, Sport, Emotion und (Sanktion)». Einige sind bereits seit Beginn der laufenden Sportsaison umgesetzt. Bei anderen hat es sich gezeigt, dass sie weiterer Überlegungen und Überprüfungen bedürfen, im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Bundesrecht, insbesondere für den Vorschlag zur Ausarbeitung eines Gesetzes über das Verbot sich bei Sportveranstaltungen das Gesicht zu verdecken.

Juristische Studien haben gezeigt, dass die Kantone unter bestimmten Bedingungen kompetent sind, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen. Der durch das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport ausgearbeitete Vorentwurf hat zum Ziel, die öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Darin wird eine Ergänzung des Massnahmenkatalogs, der den betroffenen Behörden zur Verfügung steht, vorgeschlagen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit und Zweckmässigkeit kann die Kantonspolizei auf der Grundlage des Anzeigeberichts des Gemeinde- oder Kantonspolizisten die anlässlich einer Sportveranstaltung vermummte Person, die dadurch das Gesetz missachtet, büssen. Zusätzlich zur Busse trägt der Täter die Kosten für den Polizeieinsatz.

Der Staatsrat hat den Vorentwurf zur Kenntnis genommen, ohne eine Stellungnahme zu dessen Inhalt abzugeben. Er hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport beauftragt, den Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Die Dokumente sind auf der Webseite des Staates Wallis verfügbar. Die Stellungnahmen werden bis zum 29. November 2019 erwartet.