Medienmitteilung

Freistellung des Chefs der Dienststelle für Umwelt - Der Staatsrat gewährt Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren

11/10/2019 | Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Der Staatsrat hat beschlossen, den Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren betreffend die Freistellung von Joël Rossier, dem abtretenden Chef der Dienststelle für Umwelt, zu gewähren. Verschiedene Medien und politische Gruppierungen hatten um Zugang zu diesen Dokumenten gebeten. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens übergab ihnen der Staatsrat im Rahmen einer durch den Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten durchgeführten Mediation eine Kopie des durch Letzteren überprüften und anonymisierten Dossiers.

Der abtretende Chef der Dienststelle für Umwelt (DUW) Joël Rossier wurde am 21. August 2019 von seiner Arbeitspflicht entbunden. Die Regierung war der Ansicht, dass der unabdingbare Sinn für Zusammenarbeit auf beiden Seiten nicht mehr ausreichend vorhanden war, um ein angemessenes Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.

Im Anschluss an diesen Entscheid beantragten mehrere Medien und politische Gruppierungen Zugang zu diesen Dokumenten. Da diese Dokumente Teil eines laufenden Verfahrens waren, konnte die Regierung sie nicht übermitteln. Deshalb wurde vom kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine Mediation eröffnet.

Da das Verwaltungsverfahren nun abgeschlossen ist, ohne das ein Rekurs eingegangen ist, ist der Staatsrat der Ansicht, dass es keinen Grund mehr gibt, warum die betreffenden Dokumente nicht in dem im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) vorhergesehenen Umfang übermittelt werden sollten. Die Mediation war somit erfolgreich. Um die Rechte und Interessen der betroffenen und in den Dokumenten genannten Verwaltungen, Personen und Instanzen zu wahren, hat der Staatsrat die Dokumente dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vorgelegt, der sie unter Berücksichtigung der vorherrschenden öffentlichen und/oder privaten Interessen anonymisiert hat. Der Staatsrat übergab den Antragstellern anschliessend die durch den Beauftragten überprüften und anonymisierten Dokumente.