Medienmitteilung

Sanierung von Schiessständen - Dekretsentwurf und Sanierungsplanung

26/09/2019 | Dienststelle für Umwelt

In den 230 erfassten Kugelfängen der Schiessstände im Wallis haben sich mehrere hundert Tonnen Blei und andere Schwermetalle angesammelt. Der Bund unterstützt die Sanierung ziviler Schiessanlagen mit Subventionen, unter der Voraussetzung, dass ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird. Der Staatsrat hat dem Grossen Rat einen Dekretsentwurf mit Vorkehrungen, die für die fristgerechte und rechtskonforme Instandsetzung der interkommunalen Schiessstände erforderlich sind, unterbreitet. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) arbeitet eng mit den Gemeinden und den verschiedenen Instanzen zusammen, um die Sanierungen korrekt zu planen und um sicherzustellen, dass nach 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird.

Im kantonalen Kataster der belasteten Standorte im Wallis sind an die 230 nichtmilitärische Schiessanlagen verzeichnet, von denen über die Hälfte noch benutzt wird (für obligatorische Schiessübungen, Sport-, Jagd- und Tontaubenschiessen). Die Kugelfänge stellen eine Gefahr für landwirtschaftliche Böden und ober- oder unterirdische Gewässer dar und müssen durch Aushub und Entsorgung des stark belasteten Erdmaterials in einer kontrollierten Deponie oder einem Aufbereitungszentrum saniert werden. Seit 2004 wurden im Wallis
31 Kugelfänge saniert, wobei solche in Gewässerschutzzonen prioritär behandelt wurden. Gegenwärtig gibt es noch 120 sanierungsbedürftige Standorte.

Die Kosten für die noch ausstehenden Sanierungen werden auf über 10 Millionen Franken geschätzt. Diese gehen gemäss Verursacherprinzip zulasten der Schützenvereine, und falls diese zahlungsunfähig sind, zulasten der Gemeinden. Unter gewissen Umständen gewährt der Kanton Abgeltungen bis maximal 40 Prozent der Kosten. Zudem beteiligt sich auch der Bund an den Kosten, indem er Sanierungen von 300m-Schiessanlagen mit 8000 Franken pro Zielscheibe, und von anderen Anlagen zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten subventioniert, vorausgesetzt, dass nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird.

Um mit Hilfe der Subventionen des Bundes die Sanierung und den wirksamen Schutz der Böden gewährleisten und den Betrieb der Schiessanlagen auch nach dem Jahr 2020 aufrechterhalten zu können, müssen die Schiessanlagen rechtskonform instandgesetzt und mit emissionsfreien Kugelfangsystemen ausgerüstet werden. Da solche Systeme die Sanierung des Kugelfangs wesentlich erschweren können, muss die Sanierung vor oder gleichzeitig mit deren Einbau erfolgen. So sind im Wallis also rund 60 Schiessanlagen vor Ablauf der Frist zu sanieren, sonst müssen sie ihren Betrieb einstellen.

Für interkommunal betriebene Schiessstände bildet die Aufteilung der Sanierungskosten eine Herausforderung. Deshalb hat der Staatsrat einen Dekretsentwurf zur Änderung des kantonalen Umweltschutzgesetzes vom
18. November 2010 (kUSG) verabschiedet und dem Grossen Rat unterbreitet. Mit dem Dekret soll die Aufteilung der Sanierungskosten für interkommunale Schiessstände geregelt werden. Es sieht vor, bei interkommunalen Schiessanlagen, deren Vereine als zahlungsunfähig eingestuft werden, die Ausfallkosten anteilsmässig auf die Gemeinden zu übertragen, deren Schiessvereine sich den Betrieb der Anlage teilen oder darin Schiessveranstaltungen durchführen.

Parallel dazu unterstützt die Dienststelle für Umweltschutz (DUW) die Gemeinden und unterschiedlichen Akteure des Walliser Schiesswesens (eidgenössische Schiessoffiziere, kantonales Amt für Militärwesen, Schützenvereine) bei der Planung der Sanierungen, um die Bundessubventionen sicherzustellen. Neben gezielten Koordinationshilfen in einzelnen Sanierungsfällen wurden 2007, 2009 und 2017 allgemeine Informationsschreiben an die Walliser Gemeinden und Schützenvereine betreffend die zu ergreifenden Untersuchungs- und Sanierungsmassnahmen adressiert. Damit nimmt die DUW ihre Rolle als Umweltaufsichtsbehörde wahr. Sie bestimmt, welche Standorte sanierungsbedürftig sind, prüft die vorgeschlagenen Massnahmen, verlangt gegebenenfalls Änderungen und ordnet die Ausführung der Sanierungsarbeiten an. Ziel ist es, unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes bestehende Umweltbelastungen zu beseitigen und künftige zu vermeiden.