Medienmitteilung
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Krankenkassenprämien 2020 - Moderater Anstieg

24/09/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Die Krankenkassenprämien werden 2020 moderat ansteigen. Im Wallis steigt die durchschnittliche Prämie für Erwachsene um 7.60 Franken pro Monat (+ 2.2 %) auf 359 Franken. Dieser Anstieg ist jedoch höher als der im Durchschnitt in der Schweiz verzeichnete Anstieg (+ 0.3 %; + 1.10 Franken). Die Prämie im Wallis liegt dennoch 15 Franken unter der durchschnittlichen Prämie in der Schweiz. Um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu helfen, schlägt der Staatsrat für das Jahr 2020 zusätzliche 20 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen vor.

Die durchschnittliche Prämie im Wallis für junge Erwachsene im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wird leicht (+ 1.30 Franken; + 0.5 %) auf 268 Franken monatlich steigen. Diejenige der Kinder bis 18 Jahre wird 92 Franken kosten, was einem Anstieg von 1.30 Franken entspricht (+ 1.5 %).

Die Differenz zwischen der durchschnittlichen Prämie im Wallis und derjenigen in der Schweiz verringert sich von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2020 werden 14 Kantone eine niedrigere durchschnittliche Prämie für Erwachsene haben als das Wallis.

Der Anteil der Krankenkassenprämien im Budget der Walliser Haushalte wird immer grösser. Um diese Belastung zu verringern, schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat vor, zusätzliche 20.2 Millionen Franken an Subventionen für die Krankenversicherung bereitzustellen, davon 10 Millionen Franken als Kompensation im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Dieser Betrag würde die für eine Prämienverbilligung massgebenden Einkommensgrenzen erhöhen und damit den Kreis der Begünstigten erweitern. Der Grosse Rat wird über diesen Vorschlag im Dezember entscheiden.

Forderung nach mehr Transparenz
Erstmals hatten die Kantone keinen Zugang zu den von den Krankenkassen während des Vernehmlassungsverfahrens eingereichten Prämien. Unter diesen Bedingungen konnte das Department für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) nicht analysieren, ob die von den verschiedenen Versicherern vorgeschlagenen Erhöhungen gerechtfertigt sind. Diese seit einigen Jahren festgestellte mangelnde Transparenz – Informationen über Reserven, Rückstellungen und Verwaltungskosten werden den Kantonen nicht mehr zugestellt – verunmöglicht es den Kantonen, den Bereich der Krankenversicherung zu überwachen.

Krankenkassenprämien vergleichen
Wer sich für den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie entscheidet, kann bis zu 120 Franken pro Monat sparen. Prämieneinsparungen sind auch möglich, wenn man sich für eine Wahlfranchise (maximal 2500 Franken pro Jahr) oder für ein anderes Versicherungsmodell (Hausarzt, Telmed usw.) entscheidet.

Das Gesundheitsdepartement erinnert daran, dass die von der Grundversicherung vergüteten Leistungen bei allen Krankenversicherungen dieselben sind. Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteile unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder Gesundheitszustands tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer kann den Antrag auf Mitgliedschaft nicht verweigern, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2019 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben Mitte November per Einschreiben zu verschicken.

Die Liste der Prämien pro Krankenversicherer sowie Musterbriefe zur Kündigung oder zum Wechsel der Krankenversicherung sind unter http://www.vs.ch/de/web/ssp/krankenversicherung verfügbar.