Medienkonferenzen

Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe

09/03/2012 | Dienststelle für Sozialwesen


(IVS).- Das revidierte Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Die Schlüsselrolle der Gemeinden wird darin bekräftigt. Der Kanton dient als Aufsichtsbehörde und stellt die einheitliche Anwendung der Sozialhilfe im Wallis sicher. Als roter Faden durch die neue Gesetzgebung zieht sich der Fokus auf die Wiedererlangung der Selbständigkeit. Parallel dazu erleichtern neue Regeln im Bereich des Behindertenwesens das Wohnen zu Hause sowie die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung.

 

Das revidierte Gesetz führt eine Systematik zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Personen ein, die neu Sozialhilfe empfangen. Als weitere Neuerung werden in einem zweiten Schritt die sozialen Begleitmassnahmen formalisiert. Dabei soll mittels einem Eingliederungsvertrag die Transparenz der Betreuung sichergestellt werden. Dieser Vertrag dient als Zielvereinbarung, auf der die verschiedenen Etappen der individuellen Projekte auf dem Weg zur gesellschaftlichen und/oder beruflichen Eingliederung mit Hilfe von Zielen abgesteckt werden können.

 

Der Schwerpunkt auf die Wiedererlangung der Selbständigkeit wird verstärkt durch die wesentliche Beteiligung der Sozialhilfe an der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Wallis (IV, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung, usw.). Ebenfalls eine Verstärkung erlebt der Einsatz der Sozialhilfe im Bereich der beruflichen Ausbildung der Empfängerinnen und Empfänger, dies vor allem bei jungen Erwachsenen.

 

Die Sozialhilfe unterstützt im Wallis rund 4‘000 Personen. Dies entspricht 1,3 % der Bevölkerung und stellt eine der tiefsten Raten der Schweiz dar. Dieses Ergebnis bekräftigt das Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI) in seinem Einsatz gegen Armut und soziale Ausgrenzung und dient als Ansporn für die Zukunft.

 

Der neue gesetzliche Rahmen bietet die Möglichkeit, die Eingliederungsmassnahmen im Bereich der Sozialhilfe zu überprüfen. Das DSSI will insbesondere Starthilfe bieten und ausbauen und sozial eingestellte Betriebe unterstützen. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, setzt sich das DSSI zudem für die Schaffung von Beschäftigungsstrukturen ein.

 

Wohnen zu Hause und die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung findet jeweils zwischen den beiden Polen „Wohnen in einer Einrichtung“ und „Wohnen zu Hause“ sowie zwischen „betreuter Werkstätte“ und „privater oder öffentlicher Betrieb“ statt.

Medieneinladung

Medienmiteilung

Präsentation