Medienkonferenzen

Raumplanung

18/11/2013 | Dienststelle für Raumentwicklung


Entwurf der Teilrevision des kantonalen Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG)

(IVS).- Im September genehmigte der Staatsrat den Entwurf der Teilrevision des kantonalen Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumpla­nung (kRPG) und unterbreitete das Geschäft dem Grossen Rat. Dieser beabsichtigt das Geschäft in seiner Dezembersession 2013 zu behandeln.

Im Jahr 2010 bekräftigte der Staatsrat seinen Willen, im Bereich der Raumentwick­lung Reformen in Angriff zu nehmen, indem er das Projekt «Raumentwicklung 2020» (DT 2020) lancierte. Dabei setzte er sich zum Ziel, eine umfassende, nachhaltige, rationelle, kohärente und ausgewogene Raumentwicklungspolitik zum Wohle der Walliser Bevölkerung auszuarbeiten. Dieses Projekt wurde von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Walliser Gemeinden erarbeitet.

Die vorliegende erste Etappe der Teilrevision des kRPG hat zum Ziel, die geltenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen um die entsprechenden Verfahren zu vereinfachen und die Kompetenzen zwischen dem Staatsrat und dem Grossen Rat zu klären. Zudem wird mit dem interkommunalen Richtplan ein Instrument zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit eingeführt.

Der Grosse Rat erhält mit dieser Anpassung die Kompetenz für das kantonale Raumentwicklungskonzept, welches den strategischen Rahmen bildet und die Raumplanungsziele beinhaltet.

Die Kompetenz für die Erarbeitung und Anpassung des kantonalen Richtplans – als operatives Instrument - wird dem Staatsrat übertragen. Dadurch werden die Verfahren verkürzt und vereinfacht und der Richtplan kann als ein dynamisches Instrument eingesetzt werden. Der Kanton arbeitet dabei eng mit den Gemeinden zusammen, welche im Falle von widersprüchlichen Positionen ein Bereinigungsverfahren fordern können.

Diese erste Etappe der Teilrevision des kRPG berücksichtigt somit die für die Umsetzung des Projektes „Raumentwicklung 2020“ erforderlichen Anpassungen. Die Änderungen, die der Umsetzung der RPG-Revision dienen, welche am 3. März 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, werden in einer zweiten Etappe vorgenommen.

Nach Annahme dieser Teilrevision kann das kantonale Raumentwicklungskonzept dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet und die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans weiter konkretisiert werden.

Stellungnahme zu den Umsetzungsinstrumenten der RPG Revision

(IVS).- Am 28. August 2013 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Umsetzungsinstrumenten des revidierten RPG: Entwurf der revidierten Raumplanungsverordnung (E-RPV), technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2013.

Der Walliser Staatsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert und seine Position der zuständigen Bundesrätin Doris Leuthard mitgeteilt. Die Stellungnahme des Kantons orientiert sich am klaren Willen der Regierung, das Eigentum der der Walliser Bevölkerung zu verteidigen, die Dynamik der regionalen Wirtschaft zu bewahren und damit den Interessen des Kantons Wallis und all seiner Gemeinden Rechnung zu tragen. Bei der Umsetzung der RPG-Revision ist die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden von zentraler Bedeutung.

Die technischen Richtlinien stellen eine gute Arbeitsgrundlage dar, um den generellen Rahmen (Bauzonendimensionierung über das gesamte Kantonsgebiet) festzulegen. Auch die Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung wird grundsätzlich als ein gutes Dokument bewertet. Die Anpassungen an der RPV hingegen sind misslungen, und können in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden. Die RPV muss überarbeitet und zahlreiche Artikel oder Absätze müssen gestrichen werden, da sie wichtigen Grundsätzen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen widerspricht.

Die Bundesverfassung erteilt dem Bund eine eingeschränkte Gesetzgebungs­kompetenz bei der Festlegung der Grundsätze der Raumplanung. Diese obliegt den Kantonen. Es ist wichtig, dass die Kantone über ausreichenden Handlungsspielraum verfügen, um ihre Richtplanung zu erstellen, insbesondere auch zur Abgrenzung ihres Siedlungsgebietes und der Dimensionierung ihrer Bauzonen.

Die Absicht des Bundes über die Raumentwicklung auf kantonaler Ebene infor­miert zu sein, muss über den bereits bestehenden vierjährlichen Bericht erfolgen und nicht durch eine Multiplikation zusätzlicher Instrumente wie beispielsweise Rahmenvereinbarungen und Mitteilungen. Dieses Vorgehen würde unnötigerweise zusätzliche Ressourcen verschlingen, welche wirkungsvoller eingesetzt werden können bei der Begleitung der Gemeinden hinsichtlich ihrer Aufgaben in Zusam­menhang mit dem revidierten Bundesgesetz über die Raumentwicklung.

Zusammenfassend ist die Walliser Regierung der Ansicht, dass der Verordnungs­entwurf unter Berücksichtigung ihrer Vorschläge nochmals überarbeitet werden muss, damit dieser die kantonale Zuständigkeit im Bereich der Raumplanung respektiert, die Kantone nicht unnötig belastet und tatsächlich anwendbar ist. Der Kanton Wallis teilt damit die gemeinsame Position aller Kantone, welche bereits durch die Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK) kommuniziert wurde.

 

Medieneinladung

Entwurf der Teilrevision des kantonalen Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG)

Stellungnahme zu den Umsetzungsinstrumenten der RPG Revision

Jean-Michel Cina, Vorsteher des Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung - Marie-Claude Ecoeur, Vizepräsidentin der parlamentarischen Kommission für Landwirtschaft - Tourismus und Umwelt - Damian Jerjen, Chef der Dienststelle für Raumentwicklung

Vernehmlassungsverfahren

Dokumentation

Damian Jerjen, Jean-Michel Cina et Marie-Claude Ecoeur