Medienmitteilung

Dienststelle für Umwelt - Erläuterungen im Anschluss an die Freistellung des Dienstchefs

26/08/2019 | Staatsrat

Aufgrund der Aussagen des abtretenden Chefs der Dienststelle für Umwelt (DUW) in den Medien stellt der Staatsrat klar, welche Elemente ihn zum Freistellungsentscheid bewogen haben. Wie bereits kommuniziert handelt es sich dabei in der Tat um den unabdingbaren Sinn für Zusammenarbeit, der nicht mehr vorhanden war und nicht um die Informationen, die Joël Rossier dem Finanzinspektorat und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) weitergeleitet hat. Die Regierung wartet jedoch auf die Schlussfolgerungen des Finanzinspektorats, bevor sie die erforderlichen Massnahmen ergreift. Der Staatsrat hat das Finanzinspektorat diesbezüglich gebeten, den gesamten Fall zu analysieren und einen Bericht darüber zu erstellen.

In einem in den Medien veröffentlichten Schreiben mit dem Titel «Deklarierung» hat der abtretende Chef der Dienststelle für Umwelt den Entscheid der Walliser Regierung, ihn von seiner Arbeitspflicht freizustellen, in Frage gestellt. Medienberichten zufolge erwähnt er einen Verfahrensfehler und verlangt die Aufhebung des Entscheids. Joël Rossier ist der Ansicht, dass der Staatsrat seinen Entscheid vom 21. August 2019 widerrufen sollte, weil dieser unter anderem die Informationen, die er an das Finanzinspektorat übermittelt hat, nicht berücksichtigt habe.

Joël Rossier hat zwar beantragt, dass die von ihm beim Finanzinspektorat eingereichten Schreiben sowie deren Anhänge Teil seiner offiziellen Position gegenüber dem Staatsrat sind. Entgegen den Andeutungen des abtretenden Chefs der DUW gegenüber den Medien hat der Staatsrat jedoch nicht sämtliche Dokumente erhalten. Das Finanzinspektorat, das diese Dokumente analysieren wird, hat diese nicht an den Staatsrat weitergeleitet, weil sie nicht Teil des Entscheids sind, Joël Rossier von seiner Arbeitsverpflichtung zu befreien. Die Regierung wartet jedoch auf die Schlussfolgerungen des Finanzinspektorats, bevor sie die erforderlichen Massnahmen ergreift. Der Staatsrat hat das Finanzinspektorat diesbezüglich gebeten, den gesamten Fall zu analysieren und einen Bericht darüber zu erstellen.
Beim Entscheid, Joël Rossier von seiner Arbeitspflicht zu entbinden, analysierte der Staatsrat lediglich, ob die harmonische Fortsetzung der Zusammenarbeit möglich und der Sinn der Zusammenarbeit ausreichend waren. Er kam zum Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist. Das Vertrauensverhältnis zu einigen seiner Kollegen, seinem Departementsvorsteher und dem Staatsrat ist gebrochen. Dieser Vertrauensbruch wird überdies gegenseitig verspürt, da auch Joël Rossier ihn bestätigt hat.