Medienmitteilung

Anwendung der öffentlichen Vergabeverfahren - Ergebnis der durch den Kanton durchgeführten Kontrollen in Bagnes

16/08/2019 | Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten

Der Kanton Wallis hat die Anwendung der Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Gemeinde Bagnes überprüft. Obwohl es betreffend die Wahl der Verfahren keinen Anlass zu Kritik gibt, gilt es dennoch Mängel zu beheben. Was die kontrollierten Dossiers im Bereich des Bauhauptgewerbes angeht, wurden die Verfahren zufriedenstellend dokumentiert und alle erforderlichen Dokumente erstellt. Das Gleiche gilt allerdings nicht für das Baunebengewerbe, wo Mängel festgestellt wurden. Da die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbstkontrolle in zahlreichen Dossiers nicht eingehalten wurden, hat der Staatsrat in einem Schreiben an die Gemeinde eine Reihe von Massnahmen angeordnet.

Im Mai 2018 hatte der Staatsrat die Gemeinde Bagnes angewiesen, die gesetzlichen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen konsequent einzuhalten. Er hatte sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Kanton Kontrollen zu Vergabeverfahren einleiten werde, die in den letzten zwei Jahren durchgeführt wurden.

Der Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten hat daraufhin 20 Verfahren kontrolliert, sieben betreffend Bauaufträge im Bauhauptgewerbe (Tiefbau), elf im Zusammenhang mit dem Gebäude Curala und zwei betreffend die Vergabe des Architekturauftrags und der Bauherrenunterstützung für das Sportzentrum. Die Untersuchungen betrafen einerseits den Inhalt der Dossiers und andererseits die Konformität der eingereichten Dokumente.

Ergebnisse der Kontrollen

In Bezug auf die Wahl der Verfahren gibt es nichts auszusetzen. Für die Arbeiten im Bereich des Bauhauptgewerbes hat die Gemeinde sogar ein höherrangiges Verfahren gewählt, nämlich ein Einladungsverfahren, obwohl sie aufgrund des Auftragswerts auch das freihändige Verfahren hätte wählen können. Im Bereich des Bauhauptgewerbes wurden die Verfahren zur Zufriedenheit dokumentiert und sämtliche erforderlichen Dokumente wurden erstellt.

Bei den Verfahren im Bereich des Baunebengewerbes betreffend das Gebäude Curala sowie bei den Verfahren im Zusammenhang mit dem Sportzentrum, fehlten meistens die Vorbeurteilung und der erläuternde Bericht, wie auch die Einladungsschreiben und die Zuschlagsentscheide. Das Fehlen der erläuternden Berichte oder deren inhaltliche Mängel haben zur Folge, dass die jeweiligen Zuschlagsempfänger vor dem Zuschlag keiner Kontrolle unterzogen wurden. Die nicht formgerechte Eröffnung der Zuschlagsentscheide stellt eine Regelwidrigkeit dar, welche die Rechte nichtberücksichtigter Anbieter beeinträchtigen. Was die Prüfung der Konformität der Dokumente anbelangt, zeigt sich, dass die gesetzlichen Anforderungen in den meisten Fällen nur teilweise erfüllt werden.

Aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbstkontrolle nicht eingehalten werden und die Gemeinde offenbar kein internes Kontrollsystem eingerichtet hat, um deren Anwendung sicherzustellen.

Durch den Staatsrat angeordnete Massnahmen

Der Staatsrat hat in Folge dessen in einem Schreiben an die Gemeinde Bagnes eine Reihe von Massnahmen angeordnet:

  • die Vergabeverfahren sind entsprechend den geltenden Weisungen konsequent und vollständig zu dokumentieren;

  • ein interner Kontrollprozess ist einzurichten, welcher die effektive Einhaltung der Anforderungen der Selbstkontrolle sicherstellt; der Staatsrat ist zu informieren, sobald dieses System eingeführt ist;

  • der Zuschlagsempfänger ist gemäss Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vor der Vergabe zu kontrollieren (die erforderlichen Bestätigungen, welche die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge, der Arbeits- und Lohnbedingungen und die Bezahlung der Soziallasten garantieren, sind zu verlangen);

  • die Zuschlagsentscheide sind formgerecht zu verfassen und allen Anbietern zu eröffnen.

    Der Staatsrat hat den Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten beauftragt, die Umsetzung dieser Massnahmen zu überprüfen.