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Staatsrechnung des Kantons Wallis für das Jahr 2012

02/04/2013 | Departement füf Finanzen und Institutionen


Rechnung 2012: ein Wendepunkt für die Kantonsfinanzen

(IVS).- Bei einem Aufwand- und Ertragsvolumen von je 3,1 Mia. Franken weist die Laufende Rechnung 2012 des Kantons Wallis einen Ertragsüberschuss von 1,1 Mio. Franken aus. Vor Verbuchung der ordentlichen und zusätzlichen Abschreibungen in der Höhe von 142,7 Mio. bzw. 38,2 Mio. beläuft sich die Selbstfinanzierungsmarge (Cashflow) aus der Laufenden Rechnung auf 182 Mio. und ist somit 6,4 Mio. höher als budgetiert. Die Investitionsrechnung weist Bruttoausgaben von 503,2 Mio. Franken und Einnahmen von 322,1 Mio. aus. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf 181,1 Mio.

Die Nettoinvestitionen sind vollständig durch die Selbstfinanzierungsmarge aus der Laufenden Rechnung gedeckt. Es resultieren ein Finanzierungsüberschuss von 0,9 Mio. Franken und ein Selbstfinanzierungsgrad von 100,5%.

Die Rechnung 2012 ist ausgeglichen und die Ausgaben- und Schuldenbremse wird eingehalten.

Die Rechnung 2012 stellt einen Wendepunkt für die Kantonsfinanzen dar, insbesondere aufgrund der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (NFA II-VS), die vom Grossen Rat in der Septembersession 2011 verabschiedet wurde. Die Bestimmungen dieser umfassenden Reform flossen 2012 erstmals in die Staatsrechnung mit ein. Dabei sind namentlich folgende Punkte hervorzuheben:

·         Kantonalisierung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulen;

·         Abschaffung der Ausgleichskomponente bei allen Subventionen;

·         Einführung von neuen Instrumenten für den interkommunalen Finanz­ausgleich;

·         Harmonisierung der Subventionierungssätze in den wichtigsten Wirkungs­gebieten der öffentlichen Walliser Institutionen.

Mit der neuen Aufgabenteilung ist auch der neue interkommunale Finanzausgleich in Kraft getreten, der sich wie der interkantonale Finanzausgleich auf folgende zwei Elemente stützt: den Ressourcenausgleich (finanziert durch Gemeinden und Kanton) und den Lastenausgleich (finanziert durch den Kanton). Ergänzt werden diese beiden Instrumente durch den Härteausgleich, finanziert über den Ausgleichsfonds. Aufgrund des neuen Systems stieg der an die Gemeinden verteilte Betrag von 16,6 Mio. Franken in der Rechnung 2011 auf 53,7 Mio. in der Rechnung 2012. Der Anteil zulasten des Kantons stieg dabei auf 30,1 Mio. gegenüber 10,3 Mio. nach altem System.

Die Rechnung 2012 stellt auch einen Wendepunkt im Bereich der Einnahmen dar: Das Einnahmenwachstum schwächte sich ab.

Nach einer regelmässigen Zunahme in den letzten Jahren gingen die Erträge aus dem interkantonalen Finanzausgleich im Jahr 2012 zurück. Nach Abzug des Härteausgleichs erhielt der Kanton Wallis 523,8 Mio. Franken im Jahr 2012 gegen­über 529,4 Mio. im Jahr 2011. Gemäss den Prognosen dürfte sich dieser Abwärts­trend beim interkantonalen Finanzausgleich in den nächsten Jahren fortsetzen.

Auch der Kantonsanteil am Nationalbankgewinn ging gegenüber den Vorjahren zurück. In den letzten Jahren erhielt das Wallis 65 Mio. Franken von den 2,5 Mia., die den Kantonen und dem Bund aufgrund der Vereinbarung zwischen der Nationalbank und dem Eidg. Finanzdepartement ausgeschüttet wurden. Im November 2011 wurde eine neue Vereinbarung für die Geschäftsjahre 2011-2015 unterzeichnet. Diese sieht vor, dass ein Betrag von 1 Mia. Franken an den Bund und die Kantone überwiesen wird, sofern daraus keine negative Aus­schüttungs­reserve resultiert. Der Anteil des Kantons Wallis an dieser einen Milliarde Franken für das Jahr 2012 betrug 26,2 Mio. und lag somit 39,0 Mio. tiefer als im Jahr 2011.

Bei den Steuereinnahmen ist ebenfalls eine Abschwächung feststellbar. Das im Budget vorgesehene Wachstum wurde nicht erreicht. Die kantonalen Steuereinnahmen liegen 1,8% oder 22,3 Mio. Franken unter dem Budget. Bei den Bundessteuern zeigt sich ein ähnliches Bild: Der Anteil des Wallis an diesen Steuern (direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuer, LSVA) ging um 3,3% oder 5,0 Mio. zurück.

2012 war auch für die Bilanzstruktur des Staates ein Wendepunkt. Gemäss dem Entscheid des Grossen Rates vom 15. September 2011 wurden für die Ersteinlage in den Spezialfinanzierungsfonds für die Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahr­hunderts Eigenmittel in der Höhe von 300 Mio. Franken eingesetzt. Unter Berück­sichtigung der jährlichen Einlagen belief sich der Saldo dieses Fonds Ende 2012 auf 354 Mio.

Das Eigenkapital ist ebenfalls teilweise zur Finanzierung der zweiten Phase der zusätzlichen Rekapitalisierung der Pensionskasse PKWAL in der Höhe von 450 Mio. Franken plus 115,9 Mio. für die Finanzierung der Übergangsregelung beim Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat verwendet worden. In Zusammenhang mit dieser Refinanzierung stieg die Bruttoverschuldung des Kantons von 1,94 Mia. am 31. Dezember 2011 auf 2,79 Mia. am 31. Dezember 2012. Die Nettoverschuldung beträgt 3'537 Franken pro Einwohner.

Parallel zu dieser höheren Verschuldung gingen jedoch die Eventual­verpflichtungen gegenüber der PKWAL zurück. Laut dem zuletzt am 15. September 2011 geänderten Gesetz über die staatlichen Vorsorge­ein­richtungen garantiert der Staat die reglementarischen Verpflichtungen der PKWAL. Die Eventualverpflichtungen der PKWAL verringerten sich gegenüber 2011 um 2,8 Mia. Franken.

Die Staatsrechnung 2012 erfüllt die Bestimmungen der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse und erlaubt die Fortführung der zukunftsorientierten Politik der letzten Jahre, insbesondere durch die Schaffung des Spezialfinanzierungsfonds für die Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts, die finanzielle Stärkung der PKWAL und zusätzliche Abschreibungen, die zukünftige Ertragsüberschüsse erlauben. Die kantonalen Finanzen stehen auf einer soliden Grundlage, so dass man für die künftigen Herausforderungen gewappnet ist, insbesondere im Hinblick auf die kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das Ertragsvolumen.

 

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