Medienmitteilung

Nationalratswahlen 2019 - 236 Kandidaten im Wallis auf 40 (provisorischen) Listen

12/08/2019 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Im Kantons Wallis gehen 236 Kandidatinnen und Kandidaten bei den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 an den Start. Bei Ablauf der auf Montag, 12. August 2019 um 12.00 Uhr angesetzten Frist sind bei der Staatskanzlei 40 Listen (provisorisch) hinterlegt worden. Die Regierung wird nun die üblichen Kontrollen vornehmen lassen. Die Listen- und Unterlistenverbindungen müssen bis Montag, 19. August 2019 um 12.00 Uhr gemeldet werden. Die definitiven Kandidatenlisten werden im Amtsblatt vom 23. August 2019 veröffentlicht.

Die Zahl der Listen und Kandidaten für den Nationalrat übersteigt dieses Jahr erneut die Zahl der letzten Wahlen mit:

  • 40 Listen (33 im Jahre 2015, 29 im Jahre 2011, 28 im Jahre 2007,17 im Jahre 2003, 15 im Jahre 1999, 12 im Jahre 1995, 9 im Jahre 1991, 7 im Jahre 1987, 8 im Jahre 1983 und 12 im Jahre 1979);

  • 236 Kandidierenden (173 im Jahre 2015, 151 im Jahre 2011, 132 im Jahre 2007, 91 im Jahre 2003, 72 im Jahre 1999, 58 im Jahre 1995, 40 im Jahre 1991, 33 im Jahre 1987, 37 im Jahre 1983 und 49 im Jahre 1979);

  • darunter 90 Frauen (45 im Jahre 2015, 40 im Jahre 2011, 38 Frauen im Jahre 2007, 25 im Jahre 2003, 21 im Jahre 1999, 17 im Jahre 1995, 10 im Jahre 1991, 5 im Jahre 1987, 3 im Jahre 1983 und 2 im Jahre 1979);

  • und 146 Männer (128 im Jahre 2015, 111 im Jahre 2011, 94 im Jahre 2007, 66 im Jahre 2003, 51 im Jahre 1999, 41 im Jahre 1995, 30 im Jahre 1991, 28 im Jahre 1987, 34 im Jahre 1983 und 47 im Jahre 1979).

Das beigefügte Dokument enthält alle provisorischen Listen mit den Namen sämtlicher antretender Kandidaten, die innerhalb der bis Montag, 12. August um 12.00 Uhr festgesetzten gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei eingereicht wurden.

Die zuständigen Dienststellen werden nun die von den Nationalratskandidatinnen und - kandidaten gemachten Angaben überprüfen. Allenfalls nötige Änderungen, etwa auf Grund von falschen Angaben oder möglichen Verwechslungen, müssen zwingend bis am kommenden Montag, 19. August 2019 um 12.00 Uhr vorgenommen werden. Diese Frist gilt ebenfalls für die Listen- und Unterlistenverbindungen. Die Listen werden im Amtsblatt vom 23. August 2019 veröffentlicht.

Für die Ständeratswahlen haben die Parteien oder Gruppierungen bis am Montag, 26. August 2019 um 12.00 Uhr Zeit, um die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten bei der Staatskanzlei zu hinterlegen.

BEILAGE: provisorische Kandidatenliste

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