Medienmitteilung

1. August-Feierlichkeiten Erhebliche lokale Waldbrandgefahr – Aufruf zur Vorsicht

26/07/2019 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft | Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär

Die Niederschläge der letzten Tage haben die Brandgefahr auf dem Kantonsgebiet vorübergehend entschärft. Die Waldbrandgefahr ist jedoch lokal nach wie vor erheblich, weshalb der Kanton Wallis zur Vorsicht aufruft. Für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag gibt es vorerst kein generelles Feuerverbot.  Jedoch sind die Bevölkerung und die Gemeinden aufgefordert, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen nach dem Gesetz über den Schutz vor Feuer und Naturelemente zu treffen.

Die Niederschläge übers Wochenende haben die Brandgefahr auf dem Kantonsgebiet vorübergehend entschärft. Die Waldbrandgefahr ist jedoch lokal nach wie vor erheblich, weshalb der Kanton Wallis zur Vorsicht aufruft. Er erinnert ebenfalls daran, dass gemäss kantonalem Waldgesetz das ganze Jahr über jegliche Handlung, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann, verboten ist. In Wäldern oder in ihrer Nähe dürfen Feuer nur in ausgewiesenen Gebieten oder an anderen eindeutig sicheren Orten (z. B. offizielle Grill- und Campingplätze) entfacht werden.

Diese Vorsichtsmaßnahme gilt auch für Lagerfeuer und das Abfeuern von pyrotechnischen Geräten anlässlich des Nationalfeiertages. In allen Fällen muss jedes Feuer bis zum Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Feuerwerkskörper müssen mehr als 100 Meter von einem Gefahrenbereich (Wälder/Trockenrasen usw.) gezündet werden. Die zuständigen Dienste machen die Walliser Bevölkerung auf dieses Problem aufmerksam und erinnern sie daran, dass jeder, der einen Brand bemerkt, unverzüglich die kantonale Alarmzentrale unter der Nummer 118 benachrichtigen muss.

Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet für die Durchführung dieser oder anderer restriktiverer Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsgrundlagen verantwortlich.