Medienmitteilung

Helikoptergestütztes Rettungswesen - Staatsrat genehmigt die neuen KVG-Tarife

18/07/2019 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Der Staatsrat hat die von den Krankenversicherern und den helikoptergestützten Rettungsdiensten im Wallis ausgehandelten Tarife genehmigt. Dieser positive Abschluss ist das Resultat der Arbeiten, die das Gesundheitsdepartement im Anschluss an den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom Juli 2017 in Auftrag gegeben hat. Die Anpassungen erlauben es, längerfristig das helikoptergestützte Rettungswesen zu sichern.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Tarife zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern verhandelt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, muss die Kantonsregierung nach Anhören der Beteiligten den Tarif festlegen. Gegen die Entscheide der Regierungen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eingereicht werden.

2011 hat die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) die Tarife für helikoptergestützte Rettungseinsätze gekündigt, die seit dem 1. Januar 2003 in Kraft waren. Die anschliessenden Verhandlungen zwischen den Versicherern und den Rettungsdiensten erbrachten keine Einigung. Der Kanton hat deshalb am 9. September 2015 die Tarife von Amtes wegen festgesetzt. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eingereicht. Dieses hat sein Urteil im Juli 2017 gefällt und vom Kanton verlangt, den Entscheid zu überarbeiten. Es hat ebenfalls die zusätzlich durchzuführenden Abklärungen und den geltenden Rahmen präzisiert, insbesondere in Bezug auf die Tarifstruktur, die einzuhalten ist.

Auf dieser Grundlage hat das Gesundheitsdepartement die Partner aufgefordert, die Verhandlungen erneut aufzunehmen. Die neuen Tarife für helikoptergestützte Rettungseinsätze wurden 2018 auf der Grundlage der Kosten der Rettungsdienste Air-Glaciers und Air Zermatt gemäss dem vom BVGer vorgegebenen Rahmen verhandelt. Gemäss der Vorgabe des Gesundheitsdepartements gelten für beide Unternehmen die gleichen Tarife. Die Tarifvereinbarungen wurden formalisiert und anschliessend der Kantonsregierung entsprechend dem vom KVG vorgegebenen Vorgehen zur Genehmigung unterbreitet.

Die Tarife sehen entsprechend der neuen Tarifstruktur wie folgt aus:

Helikopter, zweimotorig: Fr. 101.20 pro Flugminute
(behördlich festgelegter Tarif: Fr. 108.05; bisheriger Tarif: Fr. 87.20)
Helikopter, einmotorig: Fr. 85.20 pro Flugminute
(behördlich festgelegter Tarif: Fr. 83.25; bisheriger Tarif: Fr. 77.00)
Arztleistungen: Fr. 330.00 pro Einsatz (neu)
Material: Fr. 150.00 pro Einsatz
(behördlich festgelegter Tarif: Fr. 159.00; bisheriger Tarif: Fr. 150.00)

Somit beläuft sich beispielsweise ein Einsatz mit 30 Minuten Flugzeit der Rechnungsbetrag auf 3516 Franken mit einem zweimotorigen Helikopter (3401 Franken gemäss dem behördlich festgelegten Tarif; 2766 Franken gemäss dem bisherigen Tarif) und auf 3036 Franken mit einem einmotorigen Helikopter (2657 Franken gemäss dem behördlich festgelegten Tarif; 2460 Franken gemäss dem bisherigen Tarif).

Die Verhandlungen mit den Unfallversicherern sind noch nicht abgeschlossen. Die entsprechenden Vereinbarungen sind nicht der kantonalen Genehmigung unterstellt.