Medienmitteilung

Viadukt bei Riddes - Verbot für den Schwerverkehr

08/07/2019 | Dienststelle für Mobilität 

Bei Routineinspektionen an den Kunstbauten im Rahmen der planmässigen Arbeiten an der A9 wurden am Viadukt bei Riddes (Ausfahrt Nr. 24) Schäden festgestellt. Aus Gründen der Vorsicht, und um weitere Untersuchungen durchführen zu können, wird die Brücke ab dem 8. Juli um 15 Uhr für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen gesperrt. Das Befahren der Brücke wurde dem Schwerverkehr über 40 Tonnen bereits verboten.

Die Renovierungsarbeiten an der Autobahn in der Region Martinach konzentrieren sich zurzeit auf den Streckenabschnitt Saxon – Riddes. In diesem Rahmen führen Kanton und Bund gemeinsam systematische Inspektionen an den Kunstbauten durch.
Bei diesen planmässigen Kontrollen wurden, sowohl durch einige Testfenster, die zur Zustandskontrolle des Vorspannbetons geöffnet worden sind, als auch durch visuelle Kontrollen im Innern der Hohlkästen an einzelnen Teilen des Bauwerks Verwitterungsschäden festgestellt. Die Vorspannung ist eine Konstruktionstechnik, die darin besteht, interne Kräfte über in den Beton eingespannte Kabel einzubring

Um die Tragsicherheit des Viadukts zu gewährleisten, und bis weitere Untersuchungen erfolgt sind, wird vorsorglich ein Verbot für den Schwerverkehr erlassen. Ab Montag, den 8. Juli, 15 Uhr darf die Brücke nur noch von Fahrzeugen unter 3.5 Tonnen befahren werden.
Dem Schwerverkehr über 40 Tonnen wurde das Befahren der Brücke bereits am 24. Juni verboten. Das Verbot für den gesamten Schwerverkehr soll es nun ermöglichen, die notwendigen Überprüfungen unter Idealbedingungen durchführen zu können und sich vollkommene Klarheit über den Zustand bestimmter Bauwerkteile, insbesondere des Vorspannbetons, zu verschaffen.

Neue Informationen über die definitiven Entscheide betreffend die Weiterführung der Massnahmen, allfällige weitere Einschränkungen oder auch erforderliche Arbeiten am Viadukt werden am Ende dieses Sommers folgen.

Der Viadukt ist gemeinsames Eigentum des Bundesamtes für Strassenbau und des Kantons Wallis und dient der Kantonsstrasse T9 zur Überquerung der Rhone, mehrerer kommunaler Strassen und Wege, der A9 sowie der Bahngleise der Simplonlinie.