Medienmitteilung

Anmeldung der Stellensuchenden in den RAV

28/03/2012 | Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
(IVS).- Der Walliser Grosse Rat verabschiedete in seiner Sitzung vom September 2011 das neue Gesetz über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden NFA II). Mit dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes müssen sich ab dem 1. April 2012 Stellensuchende direkt bei den regionalen Arbeits-vermittlungszentren (RAV) ihrer Wohnregion melden.

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